Krankenversicherung VVaG
Der Versicherungsverein ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen. Eigentümer sind die Mitglieder des Vereins. Alle Kunden sind Mitglieder, diese wählen die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung bestimmt der Vorstand. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung (den Eigentümern) rechenschaftspflichtig. Alle Gewinne des Vereins müssen an die Mitglieder zurückfließen. Der Vorstand hat nur die Interessen der Mitglieder zu vertreten.
- BARMENIA Krankenversicherung a.G.
- Continentale Krankenversicherung a.G.
- DEBEKA Krankenversicherung a.G.
- DEUTSCHER RING Krankenversicherung a.G.
- HALLESCHE-NATIONALE Krankenversicherung a.G.
- INTER Krankenversicherung a.G.
- LKH Krankenversicherung a.G.
- MÜNCHENER-VEREIN Krankenversicherung a.G.
- SDK Krankenversicherung a.G.
- SIGNAL Iduna Krankenversicherung a.G.
- UNIVERSA Krankenversicherung a.G.



