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Auslandskrankenversicherung

Wann ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
 

Für Privatversicherte ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, wenn sie eine Beitragsrückerstattung ausgehandelt haben. So können Sie das Risiko im Ausland auf medizinische Leistungen zurück greifen zu müssen getrennt von der normalen Krankenversicherung abfedern.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden zwischen Touristen, die ins Ausland reisen und Arbeitnehmern, die vom Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden. Für Urlauber gilt folgende Regelung:

  1. Versicherungsschutz in Ländern mit denen ein Sozialhilfeabkommen besteht.
    Die GKV übernimmt die Kosten im Rahmen der Krankenversorgung des Gastlandes, wenn die Behandlung auf Krankenschein erfolgte. Privat bezahlte Arzt- oder Krankenhausrechnungen werden nicht erstattet. Ausnahme: Der Arzt behandelt nur gegen Privatliquidierung.
  2. Versicherungsschutz in Ländern mit denen kein Sozialhilfeabkommen besteht.
    Es besteht kein Leistungsanspruch

In beiden Fällen können zum Teil beträchtliche Kosten entstehen bzw. Restkosten verbleiben. Außerdem werden grundsätzlich keine Rückholkosten von der GKV übernommen. Genau hier springt die Auslandskrankenversicherung für Sie ein.

Leistungen der Privaten Krankenversicherung bei einen Auslandsaufenthalt

Aufgrund der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen getroffenen Regelungen ist zu unterscheiden, ob ein Auslandsaufenthalt vorübergehend oder von Dauer ist.

1. Vorübergehender Auslandsaufenthalt

Krankheitskosten- und Krankhaustagegeld-Versicherung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich zeitlich unfbefristet auf ganz Europa und die Anrainerstaaten des Mittelmeeres. Für die Dauer von mindestens einem Monat (das ist für jede Versicherungsgesellschaft unterschiedlich) ersteckt er sich auch auf weltweite Heilbehandlung.

Krankentagegeldversicherung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Bundesrepublik. Bei Aufenthalt im europäischen Ausland wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt; für Aufenthalt im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.

2. Dauernder Auslandsaufenthalt

Dauernder Auslandsaufenthalt bedeutet eine Wohnsitzverlegung aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherers. Deshalb endet die Versicherung, wenn die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz im Ausland nimmt, es sei denn, daß zwischen den Vertragspartnern eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird.


Darum seien Sie gewappnet. Auf Reisen und im Urlaub gehört eine Auslandskrankenversicherung mit ins Gepäck. Bei Unfall und im Krankheitsfall leistet die Gesetzliche Krankenkasse oft nur unzureichend.

Falls Sie sich für eine Private Krankenversicherung interessieren, dann empfehlen wir Ihnen einen Versicherungsvergleich zu machen. Lassen Sie sich beraten, denn das THema PKV ist komplexer als die meisten Bürger ahnen.


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