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Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
 

Eine der wichtigsten Rechengrößen im Bereich der Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Sie bestimmt die Einkommensgrenze, bis zu der maximal Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entrichtet werden müssen. Dieser Grenzwert gilt sowohl für die alten als auch neuen Bundesländer. Wer zum Beispiel in 2010 mehr als 45.000 Euro im Jahr verdient, dessen Krankenkassen-Beiträge werden so gerechnet, als würde er lediglich 45.000 € verdienen.

Beitragsbemessungsgrenze 2010 für Krankenversicherung & Pflegeversicherung
Beitragsbemessungsgrenzejährlichmonatlich
Krankenversicherung45.000 Euro 3.750,00 Euro
Pflegeversicherung45.000 Euro 3.750,00 Euro

Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2009 lag bei 44100 Euro im Jahr (umgerechnet 3670 € im Monat). Damit erhöhte sich die Bemessungsgrenze um immerhin 900 Euro, genau so viel wie im Jahr zuvor.


Blogbeiträge rund um die Bemessungsgrenzen
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Auch in Verbindung mit der Versicherungspflichtgrenze, zuweilen auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze oder kurz JAEG benannt, taucht die Beitragsbemessungsgrenze auf. Dort wird sie als Rechengrundlage für den am 31.12.2002 bereits privat versicherten Personenkreis herangezogen und unter der Bezeichnung besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gehandelt.

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