Ist für Unternehmen wichtig, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden.
In der heute globalisierten Welt ist es gerade für eine Exportnation wie Deutschland von besonderer Bedeutung, dass Mitarbeiter durch das Unternehmen für Tage, Wochen, oder gar Jahre ins Ausland entsandt werden. Dieses heute schon so alltäglich, dass man sich gerade auch in mittelständischen Unternehmen wenig über die damit verbundenen Risiken beschäftigt. Aber gerade die Kosten die entstehen können, in ein Mitarbeiter im Ausland krank wird sind mit einem hohen Risiko für das Unternehmen verbunden.
Im Sozialgesetzbuch fünf (SGB V) § 17 ist eindeutig geregelt wir für diese Kosten aufkommen muss.
Leistungen bei Beschäftigung im Ausland:
- Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken, erhalten die ihnen nach diesem Kapitel und nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber. Satz 1 gilt entsprechend für die nach § 10 versicherten Familienangehörigen, soweit sie das Mitglied für die Zeit dieser Beschäftigung begleiten oder besuchen.
- Die Krankenkasse hat dem Arbeitgeber die ihm nach Absatz 1 entstandenen Kosten bis zu der Höhe zu erstatten, in der sie ihr im Inland entstanden wären.
- Die zuständige Krankenkasse hat dem Reeder die Aufwendungen zu erstatten, die ihm nach § 48 Abs. 2 des Seemannsgesetzes entstanden sind.
Diese Vorschrift besagt, dass ein Unternehmen die Mehrkosten, welche durch die Krankheit eines entsandten Mitarbeiters im Ausland entstanden sind, zu erstatten hat. Das Unternehmen muss die Differenzkosten erstatten, den die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur die Kosten welche in Deutschland erstanden wären. Die Haftung der Kosten für dieses Unternehmen sind nicht beschränkt, deshalb macht es für jedes betroffene Unternehmen Sinn dieses betriebsfremde Risiko auszulagern
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