Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Absicherung Ihres wertvollsten Gutes, der Arbeitskraft
Die wichtigste Versicherung sei die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV), glaubt man den Medien und der Beratung der Verbraucherzentralen. Doch sehen Sie das auch so? Zumindest sollten Sie sich klar machen, dass Statistiken die wir in Deutschland zur Verfügung gestellt bekommen, mehr als dreimal so viele Schadensfälle in einem Jahr im Bereich der "schweren Erkrankungen" bescheinigen als wirkliche BU - Fälle. Denn nicht jeder Herzinfarkt führt wirklich zu einer BU.
Die Freunde der Berufsunfähigkeitsversicherung sagen hierzu, es gäbe noch weit mehr BU - Leistungsfälle, sofern die Menschen einen privaten Versorgungsvertrag hätten und sich den Rückzug aus dem Berufsleben erlauben könnten. Hierzu kann man nichts Gegenteiliges sagen, hört sich auch glaubhaft an.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sicherlich - unabhängig von den schweren Erkrankungen - die wichtigste Police im Bereich der personellen Absicherung der Arbeitskraft. Dies vor allem deshalb, da bei Betrachtung einer Berufsunfähigkeit unrelevant ist, welche Ursache zu dieser geführt hat, sei es -
- ein Unfall,
- körperliche oder psychische Leiden,
- schwere Erkrankungen oder
- der Pflegefall.
- Zielgruppengerecht.
Somit weiß der BU - Versicherte, dass er im Schadensfall eine Leistung beziehen wird. Und alleine das zählt.
Verwerflich bewerten wir, wenn ein Kunde eine Unfallversicherung hat, aber keine BU - Versicherung. Denn genau das wäre eigentlich falsch herum gedacht. Die Unfall zahlt wirklich nur und ausschließlich im Unfallbereich, bietet somit einen wesentlich geringeren Umfang als eine BU - Versicherung.
Die private Pflegezusatzversicherung zahlt erst dann eine Pflegerenten den Versicherten, wenn der Versicherte eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegerente erhält, quasi als zusätzliche Ergänzung. Der BU Fall wäre jedoch in den meisten Fällen lange zuvor erricht.
Die Grundfähigkeitsversicherung als weitere Versorgungsmöglichkeit, welche bei Behinderung bzw. Verlust von Grundfähigkeiten eine Rente leistet, zahlt auch erst eine Rente - unabhängig von den Grundfähigkeiten - im Pflegefall (Stufe II), somit in der Regel auch lange nach einer BU.
Die Absicherung der Einkommenseinbußen aufgrund des Arbeitskraftverlustes ist ein zwingendes und sehr elementares Themengebiet, das man nicht einfach mal so nebenbei mitmachen kann.
Hier ist eine umfangreiche und allumfassende Beratung des Kunden nötig.
Die Grundfähigkeitsversicherung
Jeder Versicherungsvertreter und jede Verbraucherzentrale sagen dem Kunde, "sie müssen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen". Wir sagen, dass bei genauer Kenntnis der Statistiken, der Hintergründe, des Kleingedruckten und der Alternativen diese Aussage zumindest kritisch betrachtet werden sollte.
Die tatsächlichen Risiken laut Statistiken
Die Statistiken von 1998 sagt, dass von insgesamt 35 Mio. rentenversicherten Bundesbürgern 1,93 Mio. oder 5,51 % Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen. Davon allerdings waren 1,8 Mio. Betroffene erwerbsunfähig und lediglich 0,1 Mio. berufsunfähig. Die Zahlen zeigen eindeutig, dass die oftmals so als dominierendes Risiko dargestellte Berufsunfähigkeit in Wahrheit ein recht geringes ist. Denn erst die Erwerbsunfähigkeit scheint das wirkliche, auch zu versichernde Problem zu sein.
Dazu kommt, dass das Rentenzugangsalter wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durchschnittlich bei Männern 52,4 Jahre und bei Frauen 50,5 Jahre in 1998 betrug. Die ganze Welt allerdings versucht gerade jungen Berufstätigen klar zu machen, sich unbedingt gegen BU versichern zu müssen.
Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer lag im Bereich BU bei Männern bei 3,6 Jahren und bei Frauen bei 3,4 Jahren. Im Bereich EU bei Männern bei 5,01 Jahren, bei Frauen bei 4,5 Jahren. D.h., für die Absicherung gegen ein geringes Risiko, welches des weiteren nur wenige Jahre bestand (statistische Vergangenheitswerte), zahlen viele Kunden große Beiträge für ihren Versicherungsschutz.
Und wie sieht das für das gesamte Versicherungsgewerbe in Zahlen aus?
Von ca. 10 Mio. Verträgen gegen BU werden nur ca. 100.000 laufende Leistungsfälle bedient, das entspricht einer Schadensquote von rund einem Prozent! Die Gesamtleistung an Versicherungsbeiträgen in Höhe von 1,25 Mrd. DM stand einer im Verhältnis nur lächerlichen Rentenleistung gegenüber (Quelle GDV/1999).
Verstehen Sie jetzt, wieso bzw. für wen dieses Geschäft so interessant ist? Denn nicht die BU, sondern nur die EU führt tatsächlich zu langfristigen Einkommenseinbußen! Dennoch zahlen viele Kunden große Prämien für ein herumgeisterndes BU-Gespenst.
Aus diesem Grunde sollten alle Alternativen berücksichtigt werden, bevor eine Produktentscheidung getroffen wird. Hierfür können Sie eine Verkaufshilfe einsetzen.
Die Grundfähigkeitsversicherung der Canada Life Assurance
Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein völlig neues Produkt, das im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten eine monatliche Rente zahlt. Geleistet wird, wenn im Sinne eines einfachen Fähigkeitenkatalogs infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eine Beeinträchtigung vorliegt. Eine Beeinträchtigung besteht, wenn man nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig waren oder nicht fähig ist, mindestens eine der unter A) oder drei der unter B) beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen:
Fähigkeitenkatalog A
| Sehen |
Sie können auf beiden Augen nicht sehen. D.h., die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen |
| Sprechen |
Sie können nicht sprechen. D.h., Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen |
| Orientieren |
Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren |
| Hände |
Sie sind weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen |
Fähigkeitenkatalog B
| Hören |
Sie können nicht hören. D.h., Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen |
| Gehen |
Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen. |
| Treppen steigen |
Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich am Geländer festzuhalten |
| Knien oder Bücken |
Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten |
| Sitzen |
Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen |
| Stehen |
Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen |
| Greifen |
Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen |
| Arme bewegen |
Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke schließen oder öffnen zu können, kommt es nicht an |
| Heben und Tragen |
Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen |
| Auto fahren |
Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein |
Da die Grundfähigkeit unabhängig von einer Berufsunfähigkeit ist, kann der Versicherte sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben, ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange er weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist.
Im Rahmen einer Grundfähigkeitsversicherung haben Sie mehrere Möglichkeiten, den Versicherungsschutz auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden abzustimmen:
| Endalter |
Die Grundfähigkeitsversicherung kann bis zum Alter von 55, 60 oder 65 Jahren abgeschlossen werden. Des weiteren besteht eine Option einer lebenslangen Rente im Leistungsfall. |
| Planmäßige Erhöhungen |
Die versicherte Rente kann jedes Jahr um 3 % ansteigen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Rente bei Eintreten einer Beeinträchtigung nicht durch einen Geldwertverlust reduziert wird. Der Beitrag wird sich entsprechend jedes Jahr unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten erhöhen.
Auch kann die monatliche Grundfähigkeitsrente im Leistungsfall jährlich um 3 % steigend vereinbart werden. Damit ist der Inflationsausgleich für die Zeit einer Beeinträchtigung sichergestellt. Für diesen Fall zahlt der Versicherte von Beginn einen etwas erhöhten Beitrag, der über die Laufzeit konstant bleibt. |
| Karenzzeit |
Auch kann auch eine Karrenzzeit von 6 bis 12 Monaten vereinbart werden. Die monatliche Grundfähigkeitsrente wird dann im Leistungsfall erst mit Ablauf der Karrenzzeit gezahlt. Diese Vereinbarung ermöglicht einen niedrigeren Beitrag. |
Es gibt aber noch weitere, ganz entscheidende Unterschiede zu einer BU-Versicherung: So kann eine
Grundfähigkeitsversicherung auch dann angeboten werden, wenn Krankheiten bereits bestehen, bei
gefährdeten Berufen und risikoreichen Sportarten.
|
GFV |
BUV/BUZV |
| Erkrankungen der Wirbelsäule |
normale Annahme |
Ablehnung |
| Depressionen, Erschöpfungszustand |
bis 50 % Zuschlag |
Ablehnung |
| Chronisch obstruktive Bronchitis |
bis 50 % Zuschlag |
Ablehnung |
| Börsenmakler, Musiker, Möbelpacker, Arbeitslose, professionelle Sportler, Reinigungspersonal |
versicherbar |
Ablehnung |
| Krankenschwester, Kellner, Koch, Bäcker, pädagogische Berufe |
Gefahrenklasse A |
Klasse 3+4 |
Für die Grundfähigkeitsversicherung sprechen klare und objektive Leistungskriterien, eine einfache und schnelle Leistungsregulierung, einfache Annahmemöglichkeiten und ein wesentlich größerer versicherbarer Personenkreis. Die Leistungsdefinition ist einfach und für Jedermann verständlich. Und: Der Beitrag für eine GFV gegenüber einer BUV ist wesentlich geringer! Natürlich ist dadurch auch der Versicherungsumfang ein geringerer.
Die Pflegeversicherung
Es ist nicht viel, was Vater Staat dem Versicherten aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zukommen lässt.
So erhält seit 1995 jeder Versicherte in der
|
zu Hause |
Heim |
Pflegeaufwand |
| Pflegestufe I |
375,00 |
1.000,00 |
ab 1,5 Stunden täglichem Pflegeaufwand |
| Pflegestufe II |
900,00 |
1.250,00 |
ab 3 Stunden täglichem Pflegeaufwand |
| Pflegestufe III |
1.400,00 |
1.400,00 |
ab 5 Stunden täglichem Pflegeaufwand |
Die Pflegeversicherung prüft generell vier Bereiche: Die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Eingruppierung richtet sich alleine nach der Zeit, die für die tägliche Pflege des Menschen aufgebracht werden muss.
Ein Rentner erhält vielleicht eine Rente von 1.100, plus Pflegerente 900, plus betriebliche Rente vielleicht noch in Höhe von 250, ergibt insgesamt 2.250!
Und Zu den 3.500 für die Pflege kommen ja auch noch mindestens 900 für Lebenshaltung, Miete und so weiter.
Für diesen Fehlbetrag müssen nach aktueller Rechtsprechung - nur mal so am Rande - die Verwandten aufkommen, auch die eigenen Kinder und Enkel werden voll von Vater Staat herangezogen, selbst wenn Immobilien versteigert werden müssen.
Produktlösungen
Um die Versorgungslücke im Bereich der Pflege zu schließen können Sie mehrere Produkte platzieren:
- Eine private Pflegezusatzversicherung, diese kann jeder Pflichtversicherte zusätzlich in Anspruch nehmen (hier in Form von Tagegeld)
- Dread Disease Policen, welche den Pflegefall meist ab Stufe zwei als abgesicherten Baustein anbieten (hier in Form einer Einmalzahlung der Versicherungssumme)
- Den Kapital Pflege Plan von Sali (Prudential), welcher ab einer Einmalzahlung von 15.000 eine Pflegezusatzversicherung parallel zu einem fondsgebundenen Rentenplan bietet, trotz Verfügbarkeit des Kapitals in jedem Fall
Wann ist man Berufsunfähig?
Schon immer war das System der gesetzlichen Regelung von Versorgungsleistungen in den Fällen der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ungenügend. Doch die gesetzliche Neuregelung hat dieses Problem weiter verschärft.
Ab 2002 besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz mehr im Falle der Berufsunfähigkeit für alle diejenigen, die nach dem 01. Januar 1961 zur Welt kamen.
Nun gibt es lediglich eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, wobei Ausbildung, Erfahrung, gesellschaftlicher Stand usw. keine Rolle mehr spielen. Denn von nun an ist lediglich entscheidend, wie viele Stunden jemand noch arbeiten kann, egal in welchem Beruf. Im Extremfall wird also auch dem Arzt zugemutet, am Drive-In Schalter von Mc Donald΄s zu arbeiten.
Die Regelung sieht vor -
- Wer keine drei Stunden täglich arbeiten kann erhält die volle Erwerbsminderungsrente,
- wer drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente,
- wer über sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.
Somit droht alleine aufgrund der Kostenapparate im Extremfall der soziale Abstieg.
Glaubt man den statistischen Angaben im Lande, so soll ca. jeder fünfte Arbeitnehmer bereits vor dem üblichen Rentenalter in den krankheitsbedingten Vorruhestand gehen. Das durchschnittliche Rentenbezugsalter für Erwerbsminderungen liegt ca. bei 50 Jahren, doch auch über 25.000 jüngere Menschen ziehen p.a. dieses Los.
Ob dies durch Unfälle, Krankheiten oder andere Unwegbarkeiten verursacht wird, ist statistisch nicht erfasst. Denn erst diese würde aufzeigen, welches Produkt statistisch das geeignetste wäre. Zur Verfügung stehen ja eine ganze Menge, - die Unfallversicherung, Dread Disease, Pflege, BU, EU usw..
Mit Sicherheit sind zwei der Produkte die größte Sicherheit für Sie, erstens die BU, da sie jeden Fall der Einkommensminderung erfassen würde, unabhängig von der Ursache (auch Erwerbsunfähige und Unfallopfer), und zweitens die Dread Disease Police, da diese sogar diejenigen Fälle erreicht, welche nach eine Reha gegebenenfalls wieder arbeiten gehen müssen und dadurch keine BU - Rente erhalten würden.
Diese beiden Produkte sind zusammen die 100%ige Vollversorgung. Leider ist es nicht einfach, sich beide zu leisten, so dass hier ggf. Kompromisslösungen gesucht werden sollten und Abstriche in Kauf genommen werden müssen. Daher ist es sinnvoll, sich über alle Möglichkeiten zu informieren.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die wichtigste Versicherung, glaubt man den Medien und der Verbraucherberatung. Doch sehen Sie das auch so? Zumindest sollten Sie sich klar machen, dass Statistiken, die wir in Deutschland zur Verfügung gestellt bekommen, mehr als dreimal so viele Schadensfälle in einem Jahr im Bereich der "schweren Erkrankungen" bescheinigen als wirkliche BU - Fälle. Denn nicht jeder Herzinfarkt führt wirklich zu einer BU.
Die Freunde der BU - Versicherung sagen hierzu, es gäbe noch weit mehr BU - Leistungsfälle, sofern die Menschen einen privaten Versorgungsvertrag hätten und sich den Rückzug aus dem Berufsleben erlauben könnten. Hierzu kann man nichts Gegenteiliges sagen, hört sich auch glaubhaft an.
Die BU - Versicherung ist sicherlich - unabhängig von den schweren Erkrankungen - die wichtigste Police im Bereich der personellen Absicherung der Arbeitskraft. Dies vor allem deshalb, da bei Betrachtung einer BU unrelevant ist, welche Ursache zu dieser geführt hat, sei es -
- ein Unfall,
- körperliche oder psychische Leiden,
- schwere Erkrankungen oder
- der Pflegefall.
- Zielgruppengerecht.
Somit weiß der BU - Versicherte, dass er im Schadensfall eine Leistung beziehen wird. Und alleine das zählt.
Verwerflich bewerten wir, wenn ein Kunde eine Unfallversicherung hat, aber keine BU - Versicherung. Denn genau das wäre eigentlich falsch herum gedacht. Die Unfall zahlt wirklich nur und ausschließlich im Unfallbereich, bietet somit einen wesentlich geringeren Umfang als eine BU - Versicherung.
Die private Pflegezusatzversicherung zahlt erst dann eine Pflegerenten den Versicherten, wenn der Versicherte eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegerente erhält, quasi als zusätzliche Ergänzung. Der BU Fall wäre jedoch in den meisten Fällen lange zuvor erricht.
Die Grundfähigkeitsversicherung als weitere Versorgungsmöglichkeit, welche bei Behinderung bzw. Verlust von Grundfähigkeiten eine Rente leistet, zahlt auch erst eine Rente - unabhängig von den Grundfähigkeiten - im Pflegefall (Stufe II), somit in der Regel auch lange nach einer BU.
Die einzige Police, die eine Alternative zur reinen BU - Versicherung darstellen kann, ist die Dread Disease Police der Skandia Life, da nur sie eine (berufsbezogene) BU - Versicherung neben der Krankheitsabsicherung als Zusatzbaustein bietet.
Damit wäre diese Police immer eine Alternative zur BU, sofern der jeweilige Beruf des Versicherten eine BU - Versicherung bei Skandia ermöglicht. Im Gegenteil: Der Versicherungsumfang wäre dann ein wesentlich umfangreicherer.
Immerhin gibt es auch Fälle einer schweren Erkrankung, die eben nicht zu einer BU führen, z.B. der erste Herzinfarkt, den die meisten heutzutage überleben und nach einer Reha von sechs Monaten wieder zur Arbeit traben. In diesem Fall hätte der Dread Disease Kunde seine volle Versicherungssumme erhalten, unabhängig vom weiteren Berufsleben.
Betrachtet man sich einmal die Bedingungen der Skandia C.I.P., wann der BU Leistungsfall als eingetreten gilt, wird man überrascht sein. Diese Definition bewerten wir als Kundenfreundlich und positiv.
Ein ganz wesentlicher Aspekt ist der, dass im Leistungsfall eine Versicherungssumme als Einmalzahlung fällig wird, die der Kunde behalten kann, egal was das Gesundheitszeugnis von Morgen sagen würde. Alleine deshalb ist dieses Produkt einzigartig.
Weiter gehört zur umfassenden Beratung das Krankentagegeld, da ab der sechsten Woche ca. 20% (bei Kleinstverdienern) bis zu 34% (bei Bestverdienern) des Nettoeinkommens fehlen würden. In dieser Zeit ist in den meisten Fällen noch lange keine BU - Leistung zu erwarten, so dass diese Zeit in jedem Fall irgendwie überbrückt werden müsste.
Die Absicherung der Einkommenseinbußen aufgrund des Arbeitskraftverlustes ist ein zwingendes und sehr elementares Themengebiet, das man nicht einfach mal so nebenbei mitmachen kann.
Informationen anfordern
|
Allgemeines
Was ist eine Dread Disease Police?
Was ist eine Grundfähigkeits- versicherung?
Wie sichert man sich ab für den Pflegefall?
Was ist mit der Berufsunfähigkeit?
Worauf muß man bei der BU-Versicherung achten?
Informationen anfordern
Weitere Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung und speziell zur
Dread Disease Versicherung gibt es auf unserer neuen Website
bu-financial.





|