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Die Voraussetzung dafür, dass Sie in die private Krankenkasse wechseln können ist,
dass Sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Die Verdienstgrenzen unterscheiden
sich je nach Berufsgruppe. - Eine Zusatzversicherung können Sie unabhängig von Ihrem Einkommen abschließen.
Die Versicherungspflichtgrenze bildet die Grundlage für die Berechnung des
Höchstbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird jährlich angepaßt.
Wie hat sich die
Versicherungspflichtgrenze in der Vergangenheit entwickelt?
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Für
Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze
liegt entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 75% der Bemessungsgrenze in
der gesetzlichen Rentenversicherung.
Freiwillig
versicherte Arbeitnehmer
Alte und Neue Bundesländer:
Monats-Bruttoeinkommen: über 4.012,50 ,- bzw.
Jahres-Bruttoeinkommen: 48.150 ,-
(2007: 47.700,-)
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Vollversicherung
Arbeitnehmer
Zusatzversicherung |
Pflichtversicherte
Arbeitnehmer
Alte und Neue Bundesländer
Monats-Bruttoeinkommen: über 4.012,50,-
bzw.
Jahres-Bruttoeinkommen: 48.150 ,-
(2007: 47.700,-)
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Vollversicherung
Arbeitnehmer
Zusatzversicherung |
Selbständig
und freie Berufe
Unabhängig vom Einkommen:
Keine Krankenversicherungspflicht
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Vollversicherung
Selbständige
Zusatzversicherung
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Gärtner,
Landwirte, Künstler und Publizisten
Trotz Selbständigkeit:
Krankenversicherungspflicht
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Zusatzversicherung |
Ärzte,
Zahnärzte
Apotheker, Tierärzte
(nur
Tagegeld)
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Heilberufe |
Angestellte
des öffentlichen Dienstes
und Beamte
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Beihilfe |
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Berechnung des Arbeitsentgeldes für die Jahresarbeitsentgeldgrenze
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laufendes
Arbeitsentgeld (Lohn bzw. Gehalt)
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JA
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regelmäßige
Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
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JA
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Überstunden
pauschal
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JA
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Überstunden
tatsächlich
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NEIN
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Sachbezüge
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JA
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Vermögenswirksame
Leistungen
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JA
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versicherungspflichtige
Zweitbeschäftigung
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JA
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Familienzuschläge
(Verheirateten- und Kinderzuschläge)
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NEIN
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pauschal
besteuerte Bezüge ( z.B. Direktversicherung)
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NEIN
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