Beitragsbemessungsgrenzen 2007
Die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen geben die Arbeitsentgelt-Werte an, bis zu denen Beiträge in den einzelnen Sozialversicherungszweigen berechnet werden.
Anteile des Arbeitsentgeltes über den Beitragsbemessungsgrenzen werden nicht berücksichtigt..
Arbeitslosenversicherung 2007
| Beitragsbemessungsgrenzen | jährlich | monatlich | kalendertäglich |
| Arbeitslosenversicherung Ost | 54.600 Euro | 4.550 Euro | Euro |
| Arbeitslosenversicherung West | 63.000 Euro | 5.250 Euro | Euro |
Knappschaftliche Rentenversicherung
Tabelle folgt noch
Krankenversicherung und Pflegeversicherung 2007
| Beitragsbemessungsgrenzen | jährlich | monatlich | kalendertäglich |
| Krankenversicherung | 42.750 Euro | 3.562,50 Euro | 118,75 Euro |
| Pflegeversicherung | 42.750 Euro | 3.562,50 Euro | 118,75 Euro |
Rentenversicherung 2007
| Beitragsbemessungsgrenzen | jährlich | monatlich | kalendertäglich |
| Rentenversicherung Ost | 54.600 Euro | 4.550 Euro | Euro |
| Rentenversicherung West | 63.000 Euro | 5.250 Euro | Euro |
Ein interessanter Begriff sei in diesem Zusammenhang noch erwähnt, die Versicherungspflichtgrenze. Noch bis vor wenigen Jahren
liefen die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze
synchron, seit 2003 sind sie jedoch von einander getrennt zu betrachten.
Auch in unserm Weblog rund um die Krankenversicherung befassen wir uns
mit dem Thema Beitragsbemessunsgrenze:
- Beitrag zur Beitragsbemessungsgrenze 2007
- Beitrag zur Versicherungspflichtgrenze 2007
Werfen Sie ruhig einen Blick darauf, es lohnt sich. Denn vor allem die Fragen und Kommentare im Anschluß an die
eigentlichen Artikel zeigen, wie kompliziert das Leben und Versicherungsangelegenheiten werden lönnen.
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