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Beitragsbemessungsgrenzen 2008

Die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen geben die Arbeitsentgelt-Werte an, bis zu denen Beiträge in den einzelnen Sozialversicherungszweigen berechnet werden. Anteile des Arbeitsentgeltes über den Beitragsbemessungsgrenzen werden nicht berücksichtigt. Die aktuellsten Zahlen finden Sie beim Klick auf den nachfolgen Link zur Seite Beitragsbemessungsgrenzen!

Arbeitslosenversicherung 2008
Beitragsbemessungsgrenzenjährlichmonatlichkalendertäglich
Arbeitslosenversicherung Ost54.000 Euro 4.500 Euro150,00 Euro
Arbeitslosenversicherung West63.600 Euro 5.300 Euro176,67 Euro

Krankenversicherung und Pflegeversicherung 2008
Beitragsbemessungsgrenzenjährlichmonatlichkalendertäglich
Krankenversicherung43.200 Euro 3.600,00 Euro120,00 Euro
Pflegeversicherung43.200 Euro 3.600,00 Euro120,00 Euro
Rentenversicherung 2008
Beitragsbemessungsgrenzenjährlichmonatlichkalendertäglich
Rentenversicherung Ost54.000 Euro 4.500 Euro150,00 Euro
Rentenversicherung West63.600 Euro 5.300 Euro176,67 Euro
Knappschaftliche Rentenversicherung
Beitragsbemessungsgrenzenjährlichmonatlichkalendertäglich
Rentenversicherung Ost66.600 Euro 5.550 Euro185,00 Euro
Rentenversicherung West78.600 Euro 6.550 Euro218,34 Euro

Ein interessanter Begriff sei in diesem Zusammenhang noch erwähnt, die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Noch bis vor wenigen Jahren liefen die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze synchron, seit 2003 sind sie jedoch von einander getrennt zu betrachten.

Auch in unserm Weblog rund um die Krankenversicherung befassen wir uns mit dem Thema Beitragsbemessungsgrenze:

  1. Beitrag zur Beitragsbemessungsgrenze 2008
  2. Beitrag zur Versicherungspflichtgrenze 2008
Werfen Sie ruhig einen Blick darauf, es lohnt sich. Denn vor allem die Fragen und Kommentare im Anschluß an die eigentlichen Artikel zeigen, wie kompliziert das Leben und Versicherungsangelegenheiten werden lönnen.

Im Archiv finden Sie hier noch die Beitragbemessungsgrenzen für 2007. Die Entwicklung in der Krankenversicherung läßt sich anhand der Höchstbeiträge in der GKV nachvollziehen.

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