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Erziehungsgeld

Das Erziehungsgeld des Bundes ist eine aus Steuern finanzierte einkommensabhängige Familienleistung für Eltern mit und ohne Erwerbstätigkeit. Es ist keine Lohnersatzleistung. Erziehungsgeld wird längstens bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes gewährt. Eltern mit und ohne Trauschein sind hinsichtlich der Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz gleichberechtigt.

Zuständig für den Antrag auf Erziehungsgeld sind die Erziehungsgeldstellen der Länder.

Umfassende Informationen finden Sie zum Download in der Broschüre des Bundesfamilienministeriums mit dem Titel "Elternzeit/Erziehungsgeld".

Den alten Lexikon-Eintrag Erziehungsgeld werden wir demnächst überarbeiten. Das Erziehungsgeld soll laut Koalitionsvertrag für ab dem 1. Januar 2007 geborene Kinder durch ein neues Elterngeld ersetzt werden

 

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