|
Arbeitsunfall
Arbeits- bzw. Berufsunfälle sind in der privaten Krankenversicherung
mitversichert. Besteht gleichzeitig Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf eine gesetzliche
Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, geht deren Leistung vor. Der Krankenversicherer
ist dann nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen
Leistungen notwendig bleiben. Unbeschadet hiervon sind Ansprüche des Versicherungsnehmers
auf Krankenhaustagegeld.
In der Krankentagegeldversicherung sind Arbeits- bzw. Berufsunfälle
ebenfalls mitversichert.
Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
© Hallesche Krankenversicherung
|
Online Tarifvergleich
Kostenlos individuellen Tarifvergleich anfordern
|