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Arbeitsunfähigkeit
In der privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsleistung
an die völlige (100%ige) Arbeitsunfähigkeit gebunden. Völlige Arbeitsunfähigkeit
liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem
Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, Selbständige oder freiberuflich
Tätige auch nicht mitarbeitend, leitend oder aufsichtsführend.
Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
© Hallesche Krankenversicherung
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