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Arztwahl
Es besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen
(approbierten) Ärzten und Zahnärzten. Ferner dürfen Heilpraktiker im Sinne des
Deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden, wenn der Tarif
nichts anderes vorsieht.
Unterschiedliche Behandlung bei PKV und
GKV:
Privat:
Behandlung im Vertragsverhältnis als Privatpatient durch alle niedergelassenen
Ärzte/Zahnärzte. Heilpraktiker, soweit der Tarif nichts anderes vorsieht. Ein
Wechsel des Behandlers ist möglich, auch ohne Überweisung.
Gesetzlich:
Behandlung im gesetzlichen Rahmen der "wirtschaftlichen Behandlungs- und Verordnungsweise"
durch Ärzte und Zahnärzte, soweit zur Kassenpraxis zugelassen oder an der kassenärztlichen
Versorgung beteiligt oder dazu ermächtigt. Es muß eine Versichertenkarte oder
ein Überweisungsschein vorgelegt werden. Heilpraktikerleistungen sind nicht
versichert.
Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
© Hallesche Krankenversicherung
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