Die so genannte Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung; sie schützt
vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitnehmer (unselbstständig Tätige) können ein Krankentagegeld bis zur Höhe von 100 % ihres
Nettoeinkommens (entspricht bis zu 80% des Jahresbruttoeinkommens inkl. Sonderzahlungen),
maximal das jeweils angegebene Höchsttagegeld, für die Zeit nach Ende der
Gehaltsfortzahlung versichern oder anderweitige Krankengeld- bzw.
Krankentagegeld Ansprüche bis zur Höhe von 100 % des Nettoeinkommens aufstocken.
In der Zusatzversicherung können in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
pflichtversicherte Arbeitnehmer zusätzlich € 15,- für die Beitragszahlung zur Renten-
und Arbeitslosenversicherung absichern.