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Gesetzliches Beschäftigungsverbot während Mutterschutz
Als Mutterschutz bzw. Mutterschutzfrist wird die Zeit der
gesetzlichen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter vor und nach der Entbindung
bezeichnet. Gemäß § 3 Abs.2 und § 6 Abs.1 des Mutterschutzgesetzes gelten folgende
Beschäftigunsverbote: 1. für werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor
der Entbindung; 2. für Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der
Entbindung. Für Mütter nach Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese
Frist auf zwölf Wochen.
Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
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