PKV
Home Kontakt
PKV Lexikon
PKV Lexikon

Gesetzliches Beschäftigungsverbot während Mutterschutz

Als Mutterschutz bzw. Mutterschutzfrist wird die Zeit der gesetzlichen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter vor und nach der Entbindung bezeichnet. Gemäß § 3 Abs.2 und § 6 Abs.1 des Mutterschutzgesetzes gelten folgende Beschäftigunsverbote: 1. für werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung; 2. für Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung. Für Mütter nach Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen.




Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit. Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
© Hallesche Krankenversicherung

Online Tarifvergleich

Kostenlos individuellen Tarifvergleich anfordern




 
Versicherungstyp
Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Krankentagegeld
Krankenhaustagegeld
Auslandsreiseversicherung
Auslandskrankenversicherung
 --------------------------------
Privat oder Gesetzlich
Leistungsvergleich
Lebensphasen
Rückkehroption
Kündigung Private Krankenversicherung
Kündigung Gesetzliche Krankenkasse
 --------------------------------
Voraussetzungen
Beitragsbemessungsgrenze
Versicherungspflicht
Berufsgruppen
Einkommensgrenzen
Gesundheitszustand
 --------------------------------
Beiträge und Kosten
Kostenentwicklung
Beitragsrückerstattung
Krankentagegeld
Arbeitgeberzuschuss
 --------------------------------
Krankenversicherungsvergleich
 --------------------------------
PKV Lexikon
Private Krankenversicherungen
Krankenversicherung Blog
Kontakt


Allerlei
Impressum
Disclaimer