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PKV Lexikon - Eigenkapitalquote

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Eigenkapitalquote

Definition:   
Eigenkapital *
 • 100

verdiente Bruttobeiträge

*) ggf. zu kürzen um noch nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

Aussage:
Die PKV-Unternehmen müssen zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge ausreichendes Eigenkapital bilden. Die Höhe bemißt sich aufgrund einer zu bedeckenden Solvabilitätsspanne. Ein Maß für die Solvabilität eines Unternehmens ist die Eigenkapitalquote. Das Eigenkapital dient somit dem Unternehmen zum Ausgleich kurzfristiger Verluste.

Hinweise:
Die Eigenkapitalbildung ist nach § 53 c VAG gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann eine Eigenkapitalquote unter fünf Prozent im Hinblick auf die notwendige Solvabilität als problematisch angesehen werden. Wird die Mindestanforderung an die Solvabilität unterschritten, dann muß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen im Rahmen seiner Finanzaufsicht einschreiten.
Andererseits sind Erhöhungen des Eigenkapitals aus dem Jahresergebnis durch Rechtsvorschriften (u.a. § 12 a Abs. 1 und 81 d VAG in Verbindung mit § 4 der Überschußverordnung) Grenzen gesetzt, da im allgemeinen mindestens 80 Prozent des Rohergebnisses nach Steuern den Versicherten zugute kommen müssen.

Bei einer Aufstockung des Eigenkapitals muß die darauf mit dem Thesauriersatz entfallende Steuer abgeführt werden; unter Berücksichtigung der Körperschaftssteuer, des Solidaritätszuschlags und der Gewerbeertragssteuer muß für jede Mark Eigenkapitalzufuhr eine Steuer von mehr als einer Mark entrichtet werden. Wegen der Mindestbesteuerungsregel des § 21 KStG, d.h. der Steuer auf die Bewirtschaftung des Eigenkapitals, löst jede Eigenkapitalbildung zudem dauerhaft mehr Steuern aus.

Da Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ihr Eigenkapital nur aus dem Jahresüberschuß bilden können, während Aktiengesellschaften zumindest die grundsätzliche Möglichkeit haben, ihr Eigenkapital auch über die Aktionäre zu finanzieren, sind bei einer Beurteilung der Eigenkapitalquote auch die Unterschiede zwischen den Rechtsformen der Unternehmen zu beachten.