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Unterbringung des gesunden Neugeborenen
Während nach dem alten Pflegesatzrecht die Unterbringungskosten
des gesunden Säuglings mit dem für die Versorgung der Mutter berechneten Pflegesatz
abgegolten waren, sind in der Bundespflegesatzverordnung/BPflV 1995 für die
Versorgung des Neugeborenen ausdrücklich gesonderte Fallpauschalen ausgewiesen.
Krankenanstalten außerhalb der Bundespflegesatzverordnung ist
es freigestellt, wie die Kosten für den gesunden Säugling berechnet werden.
Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
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