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Allgemeines zur Beitragsrückerstattung
Grundsätzlich wird bei der Beitragsrückerstattung unterschieden
in eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und eine erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung.
Unter der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung werden im
wesentlichen folgende 3 Überschussarten geführt:
- Mittel aufgrund garantierter Beitragsrückerstattung: Bei Nichtinanspruchnahme
von Versi-cherungsleistungen hat der Versicherte einen direkten, in den Allgemeinen
Versicherungsbe-dingungen festgeschriebenen Anspruch auf Beitragsrückerstattung,
und zwar unabhängig vom jeweiligen Geschäftsergebnis des Unternehmens. Diese
Form der Beitragsrückerstattung spielt eine eher untergeordnete Rolle.
- Mittel aus der zusätzlichen Zuschreibung gemäß § 12a (3) VAG
(® siehe auch Stichwort Zuschreibung): Diese Mittel werden unter der Rückstellung
für erfolgsunabhängige Beitrags-rückerstattung verbucht, da diese Überschußmittel
unabhängig vom Erfolg dem begünstigten Personenkreis innerhalb der nächsten
- maximal 3 - Jahre gutgebracht werden müssen. Hier-bei werden die Mittel
im Zuge von Beitragsanpassungen dazu verwendet, diese abzumildern oder darüber
hinaus eine dauerhafte Beitragsreduzierung zu finanzieren.
- Überschußmittel aus der Pflegepflichtversicherung: Über diese
Mittel kann das Versiche-rungsunternehmen ebenfalls nicht frei verfügen, da
hier die Verwendung von Seiten des Verbandes der privaten Krankenversicherungen
für alle Unternehmen bindend vorgeschrieben ist.
Allen drei Überschussarten gemein ist hier also, daß bereits spezielle
Verwendungsarten vorgegeben sind und darüber hinaus im Falle der ersten beiden
Mittelarten die Mittel vom Versicherungsunternehmen unabhängig vom Erfolg zur
Verfügung gestellt werden müssen.
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung auf der anderen Seite
stellt eine vom Geschäfts-ergebnis abhängige Leistung dar.
Als Arten der Beitragsrückerstattung werden üblicherweise
praktiziert:
- Barausschüttung in Form von: - konstanten jährlichen Beträgen,
bezogen auf den gesamten schadenfreien Vertrag, einzelnen versicherten Personen
oder Tarifen - unterschiedlich hohe Auszahlungen innerhalb ambulanter und
stationärer Tarife sowie Summentarifen - progressiver Steigerung der BRE bei
mehrjährigem schadenfreien Verlauf
- Einmalbeiträgen zur dauerhaften Beitragssenkung oder zur Abwendung
bzw. Minderung von notwendigen Beitragserhöhungen unabhängig von der Leistungsinanspruchnahme.
- Bonussystem (nur von wenigen Versicherern) in Form einer dauerhaften
Beitragssenkung für leistungsfrei gebliebene Versicherte.
Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
...wird aus Überschüssen dotiert, wobei zum einen die überrechnungsmäßigen Zinserträge
auf die Vermögensanlagen und zum anderen das Ergebnis aus dem Versicherungsgeschäft
die Überschußquellen darstellen.
Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
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