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Aufgaben und Zweck der Bundesärztekammer
Alle Landesärztekammern haben sich freiwillig auf privatrechtlicher
Grundlage zur Bundesärztekammer zusammengeschlossen. Nach ihrer Satzung ist
der Zweck der BÄK der ständige Erfahrungsaustausch unter den Ärztekammern und
die gegenseitige Abstimmung ihrer Ziele und Tätigkeiten.
Aufgaben der BÄK:
- Beratung der Ärztekammer und Unterrichtung über alle für die
Ärzte wichtigen Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des sozialen
Lebens
- Hinwirkung auf eine möglichst einheitliche Regelung der ärztlichen
Berufspflichten und der Grundsätze für die ärztliche Tätigkeit
- Förderung der ärztlichen Fortbildung
- Wahrung in allen über die Zuständigkeit eines Landes hinausgehenden
Angelegenheiten der beruflichen Belange
Die jährliche Hauptversammlung der BÄK, der Deutsche Ärztetag,
ist zugleich die Repräsentanz der gesamten deutschen Ärzteschaft. Er setzt sich
aus gewählten Delegierten der Ärz-tekammern zusammen.
Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
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