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Aufgaben der Gemischten Kommissionen
Zur örtlichen und bewirklichen Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft
und PKV dienen die Gemischten (Paritätischen) Kommissionen (GK).
Sie sollen Ärzten und PKV die Möglichkeit geben, gemeinsam berührende
örtliche oder bewirkliche Probleme zu erörtern, im Verhältnis zwischen Ärzteschaft
und PKV auftauchende Fragen zu klären und Meinungsverschiedenheiten auszuräumen,
soweit dafür nicht eine andere Einrichtung, z.B. die Ärztekammer, zuständig
ist.
Die GK hat Bedeutung u.a. im Zusammenhang mit dem Ausschluß der
Rechnungen eines Arztes von der Kostenerstattung.
Auf Wunsch der Ärzteschaft werden schon seit vielen Jahren die
ärztlichen Vertreter der GK vom Bezirksausschuß unterstützt, wenn dieser den
Ausschluß der Rechnungen eines Arztes von der Kostenerstattung für erforderlich
und auch gerechtfertigt hält.
In der GK werden aber vornehmlich zahlreiche andere Fragen erörtert,
in denen ein Erstattungsausschluß überhaupt nicht in Betracht kommt.
Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
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