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Allgemeine Erläuterungen
Es gibt mehrere Gründe, die es unzweckmäßig machen, einen Krankenversicherungsschutz,
wenn man ihn vorübergehend nicht mehr braucht, einfach zu beenden und bei erneutem
Bedarf einen neuen zu begründen, z.B.
- Wartezeiten
- die beim Abschluß einer neuen Versicherung zu berücksichtigenden
Vorerkrankungen
- Eintrittsalter.
Um keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, wurde die Anwartschaftsversicherung
entwickelt. Sie sieht vor, daß die ursprünglichen Rechte und Pflichten der Partner
des Versicherungsvertrages ruhen (daher auch der Begriff "Ruhensversicherung"),
daß der Versicherer aber zusichert, nach der Anwartschaftszeit wieder zu den
alten Bedingungen Versicherungsschutz zu gewähren und daß der Versicherungsnehmer
einen stark reduzierten Anwartschaftsbeitrag zahlt.
Der Beitrag ist so bemessen, daß die Verwaltungskosten gedeckt sind, und die
Alterungsrückstellungen weiterhin aufgebaut werden können, damit nach der Anwartschaftszeit
die Versicherung zum Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter fortgeführt
werden kann.
Die eigentliche Anwartschaftsversicherung ist eine spezielle Tarifgestaltung,
die bewirken soll, daß weit im voraus ein bestimmter Versicherungsschutz ab
einem späteren Zeitpunkt zugesagt wird, auch wenn sich der Gesundheitszustand
des Versicherten nach Abschluß des Vertrages, aber vor Beginn der eigentlichen
Versicherungspflicht, verschlechtert. Solche Anwartschaftsversicherungen kommen
insbesondere vor bei Berufsanfängern, die während ihrer Ausbildungszeit anderweitigen
Versicherungsschutz genießen und erst bei Abschluß der Ausbildung den Versicherungsschutz
benötigen.
Gründe für eine Anwartschaftsversicherung können sein:
a) Krankenversicherungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit
b) Anspruch auf Familienhilfe
c) Anspruch auf freie Heilfürsorge
d) außergewöhnliche Notlage
e) längerer Auslandsaufenthalt
f) Arbeitslosigkeit
g) Stellenlosigkeit
Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
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