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Solvabilität - Begriffserläuterung
Unter Solvabilität versteht man die von der Zusammensetzung des
Versicherungsbestandes abhängige Relation zwischen Beitragseinnahmen und Schäden
einerseits und Eigenkapital andererseits, oder kürzer ausgedrückt, die Ausstattung
mit Eigenmitteln.
Nach § 53c VAG sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, zur
Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge Eigenmittel mindestens
in Höhe einer Solvabilitätsspanne zu bilden.
Die Höhe der Solvabilitätsspanne bemißt sich entweder nach den jährlichen Beiträgen
(Beitragsindex) oder nach den durchschnittlichen Aufwendugen für Versicherungsfälle
der letzten drei Geschäftsjahre (Schadenindex). Maßgebend ist der jeweils höhere
Index. (vgl. § 1 KapitalausstattungsVO).
Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
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