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Unterschiede zwischen AG und VVag

Eigenkapital ergibt sich lt. Bilanz als Differenz zwischen Vermögen (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva).
Unterbewertung bzw. Überbewertung verkleinert bzw. vergrößert das buchmäßig ausgewiesene Eigenkapital. Erst bei Verkauf oder Liquidation ist die reale Höhe zu ermitteln.

Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus:

Bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit   Bei einer Aktiengesellschaft
Gründungsstock und / oder   Grundkapital
Verlustrücklage (gem.§ 37 VAG)   gesetzl. Reserve (§ 150 AktG)
    Gewinnvortrag
Freie Rücklagen   Freie Rücklagen
Stille Rücklagen   Stille Rücklagen

Gründungsstock:
Kapital für die Gründung und die ersten Betriebskosten; darf nur aus Jahreseinnahmen getilgt werden.

Verlustrücklage:
Gesetzliche Rücklage nach § 37 VAG für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit stellt eine Rücklage für einen außergewöhnlichen Verlust dar.

Gesetzliche Reserve:
Zu bilden nach § 150 AktG (20% des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses, bis die Rücklage 10% oder einen gemäß Satzung höheren Prozentsatz des Grundkapitals erreicht hat).

Gewinnvortrag:
Teil des Bilanzgewinns, der nicht an die Aktionäre ausbezahlt wird (Dividende) oder der nicht den Rücklagen zugeführt wird.

Stille Rücklagen:
Entstehen durch Unterbewertung von Vermögensteilen oder Überbewertung von Passivposten durch gesetzliche Bewertungsvorschriften oder Ermessensspielräume bei der Bewertung.




Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit. Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
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