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Grundsätzliches zum Beitrag in der PKV
Der Beitrag ist der Preis für den Versicherungsschutz. Das bedeutet:
Das Mitglied zahlt den Beitrag für die Zusage, im Versicherungsfall den vereinbarten
Versicherungsschutz zu haben und nicht, wie vielfach angenommen wird, für die
in Anspruch genommene Leistung.
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist - darin unterscheidet
er sich vom Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung - risikogerecht.
Dieses alters- und geschlechtsabhängige Risiko wird je Tarif statistisch
erfaßt. Dadurch kann festgestellte werden, wie hoch der Leistungsbedarf in den
einzelnen Personen-, Tarif- und Altersgruppen ist.
Dividiert man diesen Betrag durch die Zahl der Versicherten der jeweiligen Gruppe,
erhält man den sogenannten "Pro-Kopf-Schaden". Dieser ist die Kalkulationsgrundlage
für den Beitrag.
Der bei Vertragsabschluß festgelegte Beitrag ändert sich nicht
aufgrund der durch das Älter-werden des Versicherungsnehmers verursachten höheren
Leistungen. Der Grund: der Beitrag enthält eine Rückstellung für die altersbedingten
Mehrausgaben - die sogenannte Altersrück-stellung à vgl. auch unter dem Stichwort
Altersrückstellung oder Alterungsrückstellung !
Für Kinder gelten andere Rechnungsgrundlagen. Die Kinderbeiträge
sind reine Risikobeiträge - also ohne Alterungsrückstellung - errechnet aus
dem durchschnittlichen Leistungsbedarf aller Versicherten von Alter 0 - 16.
Wird das 16. Lebensjahr vollendet, zahlt die versicherte Person ab Beginn des
folgenden Kalenderjahres den Erwachsenenbeitrag des Alters 17 oder aber den
Jugendlichenbeitrag der Altersgruppe 17-20 und dann ab Alter 21 den Erwachsenen-beitrag.
Die Alterseinstufung ändert sich dann während der gesamten Vertragsdauer nicht
mehr.
Beitragsveränderungen haben ihre Ursache also nicht darin, daß
der Versicherte mit zuneh-mendem Alter mehr Leistungen braucht, sondern in der
Verteuerung der Heilbehandlungskos-ten bzw. in einer erhöhten Inanspruchnahme
medizinischer Leistungen. Siehe dazu Stichwort "Beitragsanpassung".
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag; er kann aber auch in monatlichen
Beitragsraten gezahlt wer-den. Die monatlichen Beitragsraten werden am 1. eines
jeden Monats fällig; sie sind bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem das
Versicherungsverhältnis endet.
Beim Beitrag unterscheiden wir zwischen "Erstbeitrag" und "Folgebeitrag".
Näheres dazu unter den jeweiligen Stichwörtern.
Näheres zu den versicherungsmathematischen Hintergründen der Beitragsberechnung
in der PKV erfahren Sie unter den Stichwörtern
- Beitragskalkulation, Kalkulation, Rechnungsgrundlagen
- Altersrückstellung, Alterungsrückstellung, Deckungsrückstellung
Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
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