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Die Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung bzw. PKV
Die Alterungsrückstellungen sind ein elementarer Bestandteil der
Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung (PKV).
Bei der PKV handelt es sich um eine so genannte Individualversicherung, innerhalb
derer die Versicherten eine Risikogemeinschaft bilden. Die Beitragsberechnung
erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip, das heißt es gilt
Summe der gesamten künftigen Versicherungsleistungen =
Summe des gesamten künftigen Beitragsaufkommens.
Die Beiträge werden risikogerecht ermittelt (à Beitragskalkulation).
Neben der Forderung nach einem risikogerechten Beitrag wird an
das mathematische Modell der Beitragsberechnung in der Privaten Krankenversicherung noch eine weitere
wesentliche Forderung gestellt:
Vorausgesetzt die ursprünglich angesetzten Rechnungsgrundlagen,
insbesondere die Krankheitskosten bleiben unverändert, so darf es keine Erhöhung
der Beiträge wegen des Älterwerdens der versicherten Person geben, und dies obwohl
das Krankheitsrisiko (der Risikobeitrag) mit zunehmendem Alter steigt. In §
8a(2) der Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung MB/KK ist wie folgt zu lesen:
"... Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen
des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch während
der Dauer des Versicherungsverhältnisses auszuschließen, soweit nach dem technischen
Geschäftsplan eine Deckungsrückstellung für das mit dem Alter der versicherten
Person wachsende Wagnis zu bilden ist."
Diese Forderung kann nur durch die Alterungsrückstellung erfüllt
werden.
Der Tarifbeitrag in der Privaten Krankenversicherung (PKV) setzt sich zusammen aus dem Nettobeitrag
und einem Beitrag zur Deckung der Kosten des Versicherers. Der Nettobeitrag
wiederum setzt sich zusam-men aus dem Risikobeitrag und dem Sparbeitrag. Der
Risikobeitrag stellt genau den Beitrag dar, der zur Deckung der Versicherungsleistungen
durchschnittlich gebraucht wird - er steigt mit zunehmendem Alter.
Bei Eintritt in einen Tarif liegt der Nettobeitrag über dem eigentlich
erforderlichen Risikobeitrag. Die Differenz zum Nettobeitrag stellt den sogenannten
Sparbeitrag dar. Dieser Sparbeitrag wird zur Bildung der Alterungsrückstellung
verwendet. Wenn dann mit zunehmendem Alter der Risikobeitrag zur Deckung der
Versicherungsleistungen nicht mehr reicht, werden die fehlenden Beitragsteile
der extra für diesen Zweck gebildeten Alterungsrückstellung ent-nommen. Damit
ist dann sichergestellt, daß der Nettobeitrag auf Dauer konstant sein kann -
konstant bleibende Rechnungsgrundlagen vorausgesetzt -, obwohl der Risikobeitrag
mit zu-nehmendem Alter steigt.
Alterungsrückstellungen werden nicht nur aus dem Sparbeitrag gebildet.
Wesentliche Quellen zum Aufbau der Alterungsrückstellung stellen die rechnungsmäßige
Verzinsung der Alterungsrückstellung sowie die Vererbung dar.
WICHTIG:
Die Alterungsrückstellung stellt kein individuelles Guthaben dar. Es handelt
sich um die durchschnittliche Deckungsrückstellung aller Versicherten der eigenen
Risikogemeinschaft. Nur die Deckungsrückstellung dieser Risikogemeinschaft insgesamt
reicht dazu aus, die anfallenden Versicherungsleistungen im Alter zu finanzieren:
Benötigt ein Versicherter der Risikogemeinschaft mehr Leistungen
als gerechnet, würden mehr DRS benötigt, da innerhalb der Gemeinschaft andere
aber weniger Kosten verursachen, reicht die DRS zusammen durchschnittlich aus.
Beanspruchte ein Versicherungsnehmer "seine" DRS für sich, müßte
er auch akzeptieren, daß das Unternehmen nur solange für Leistungen aufkommen
kann, wie in "seiner" DRS Mittel vorhanden sind. Wäre er dann ein überdurchschnittlich kranker Mensch hätte er irgendwann seine
Leistungen selber zu tragen, was kaum Sinn einer Krankenversicherung sein kann.
Diesen Beitrag zur Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung präsentieren wir Ihnen
mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
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