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Alterungsrückstellungen & Private Krankenversicherung

Die Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung bzw. PKV

Die Alterungsrückstellungen sind ein elementarer Bestandteil der Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung (PKV).

Bei der PKV handelt es sich um eine so genannte Individualversicherung, innerhalb derer die Versicherten eine Risikogemeinschaft bilden. Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip, das heißt es gilt

Summe der gesamten künftigen Versicherungsleistungen = Summe des gesamten künftigen Beitragsaufkommens.

Die Beiträge werden risikogerecht ermittelt (à Beitragskalkulation).

Neben der Forderung nach einem risikogerechten Beitrag wird an das mathematische Modell der Beitragsberechnung in der Privaten Krankenversicherung noch eine weitere wesentliche Forderung gestellt:

Vorausgesetzt die ursprünglich angesetzten Rechnungsgrundlagen, insbesondere die Krankheitskosten bleiben unverändert, so darf es keine Erhöhung der Beiträge wegen des Älterwerdens der versicherten Person geben, und dies obwohl das Krankheitsrisiko (der Risikobeitrag) mit zunehmendem Alter steigt. In § 8a(2) der Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung MB/KK ist wie folgt zu lesen:

"... Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses auszuschließen, soweit nach dem technischen Geschäftsplan eine Deckungsrückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person wachsende Wagnis zu bilden ist."

Diese Forderung kann nur durch die Alterungsrückstellung erfüllt werden.

Der Tarifbeitrag in der Privaten Krankenversicherung (PKV) setzt sich zusammen aus dem Nettobeitrag und einem Beitrag zur Deckung der Kosten des Versicherers. Der Nettobeitrag wiederum setzt sich zusam-men aus dem Risikobeitrag und dem Sparbeitrag. Der Risikobeitrag stellt genau den Beitrag dar, der zur Deckung der Versicherungsleistungen durchschnittlich gebraucht wird - er steigt mit zunehmendem Alter.

Bei Eintritt in einen Tarif liegt der Nettobeitrag über dem eigentlich erforderlichen Risikobeitrag. Die Differenz zum Nettobeitrag stellt den sogenannten Sparbeitrag dar. Dieser Sparbeitrag wird zur Bildung der Alterungsrückstellung verwendet. Wenn dann mit zunehmendem Alter der Risikobeitrag zur Deckung der Versicherungsleistungen nicht mehr reicht, werden die fehlenden Beitragsteile der extra für diesen Zweck gebildeten Alterungsrückstellung ent-nommen. Damit ist dann sichergestellt, daß der Nettobeitrag auf Dauer konstant sein kann - konstant bleibende Rechnungsgrundlagen vorausgesetzt -, obwohl der Risikobeitrag mit zu-nehmendem Alter steigt.

Alterungsrückstellungen werden nicht nur aus dem Sparbeitrag gebildet. Wesentliche Quellen zum Aufbau der Alterungsrückstellung stellen die rechnungsmäßige Verzinsung der Alterungsrückstellung sowie die Vererbung dar.

WICHTIG:
Die Alterungsrückstellung stellt kein individuelles Guthaben dar. Es handelt sich um die durchschnittliche Deckungsrückstellung aller Versicherten der eigenen Risikogemeinschaft. Nur die Deckungsrückstellung dieser Risikogemeinschaft insgesamt reicht dazu aus, die anfallenden Versicherungsleistungen im Alter zu finanzieren:

Benötigt ein Versicherter der Risikogemeinschaft mehr Leistungen als gerechnet, würden mehr DRS benötigt, da innerhalb der Gemeinschaft andere aber weniger Kosten verursachen, reicht die DRS zusammen durchschnittlich aus.

Beanspruchte ein Versicherungsnehmer "seine" DRS für sich, müßte er auch akzeptieren, daß das Unternehmen nur solange für Leistungen aufkommen kann, wie in "seiner" DRS Mittel vorhanden sind. Wäre er dann ein überdurchschnittlich kranker Mensch hätte er irgendwann seine Leistungen selber zu tragen, was kaum Sinn einer Krankenversicherung sein kann.




Diesen Beitrag zur Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung präsentieren wir Ihnen mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit. Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung. © Hallesche Krankenversicherung

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