|
Ablehnung des Antrags
Der Versicherer ist in seiner Entscheidung, einen Antrag anzunehmen,
frei, das heißt, er kann die Annahme eines Antrags auch ablehnen. Als Gründe
für eine Ablehnung können hauptsächlich in Frage kommen:
- fehlende Versicherungsfähigkeit
- unversicherbares" Risiko
Kann ein Antrag nicht angenommen werden, wird der Antragsteller
entsprechend informiert. Die Ablehnung muß nicht begründet werden.
Als abgelehnt gilt ein Antrag auch dann, wenn der Versicherer
nicht innerhalb der Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, daß er den Antrag
angenommen und den Vertrag geschlossen hat.
Übrigens: Ein Antrag kann nur so angenommen werden, wie er gestellt
wurde. Die Vereinbarung von Besonderen Bedingungen bedeutet: Ablehnung des Antrages
verbunden mit einem Angebot des Versicherers an den Interessenten.
|