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Arbeitgeberbescheinigung
Arbeitnehmer, die wegen einer Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze,
auch als JAEG abgekürzt, versicherungsfrei bzw. von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.
Dazu ist ein Nachweis der Krankenversicherung erforderlich. In dieser Bescheinigung wird die Höhe des Beitrags bestätigt. Ausserdem muß aus dem Nachweis
hervorgehen, daß der private Versicherungsschutz Leistungen beinhaltet, die ihrer Art nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Ferner ist zu bescheinigen, dass das Versicherungsunternehmen die in SGB V genannten Voraussetzungen, die zur Gewährung
des Arbeitgeberzuschusses vorliegen müssen, erfüllt.
Für weitere Informationen siehe Stichwort: "Arbeitgeberzuschuß zur privaten Krankenversicherung".
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