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Aussteuerung
Allgemein versteht man unter Aussteuerung, daß für denselben Versicherungsfall,
d.h. für dieselbe Krankheit oder Unfallfolgen, der Anspruch auf Versicherungsleistungen
nach einer bestimmten Leistungsdauer endet.
Aussteuerung ist ein spezifischer Begriff in der GKV im Bereich
der Krankengeldzahlung, denn:
Die Zahlungsdauer beträgt 78 Wochen (inklusive 6 Wochen Entgeltfortzahlung
bei Arbeitnehmern) für ein und dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraums
von 3 Jahren. Dann wird ausgesteuert, das heißt, die Zahlung von Krankengeld
wird eingestellt, und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende weiterhin arbeitsunfähig
ist oder ob Rentenansprüche bestehen.
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