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Aussteuerung

Allgemein versteht man unter Aussteuerung, daß für denselben Versicherungsfall, d.h. für dieselbe Krankheit oder Unfallfolgen, der Anspruch auf Versicherungsleistungen nach einer bestimmten Leistungsdauer endet.

Aussteuerung ist ein spezifischer Begriff in der GKV im Bereich der Krankengeldzahlung, denn:

Die Zahlungsdauer beträgt 78 Wochen (inklusive 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitnehmern) für ein und dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. Dann wird ausgesteuert, das heißt, die Zahlung von Krankengeld wird eingestellt, und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende weiterhin arbeitsunfähig ist oder ob Rentenansprüche bestehen.

 

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