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Beamte
Für Beamte hat der Staat ein eigenständiges Versorgungssystem entwickelt.
Deshalb unterliegt dieser Personenkreis auch nicht dem Schutz der gesetzlichen
Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung; er ist also versicherungsfrei.
Ein Teil dieses Versorgungssystems ist die Beihilfe für Krankheitskosten.
Näheres siehe Stichwort "Beihilfe".
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