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Beitragszuschuss für Rentner / Beitragsentwicklung in der KVdR
Rentenbezieher, die nicht in der GKV pflichtversichert sind, erhalten
zu ihrem Beitrag für eine private Krankenversicherung einen Zuschuss. Diese Feststellung
gilt sowohl für Versichertenrenten (Alters-, Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente)
als auch für Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Waisenrente).
Der Beitragszuschuss beträgt die Hälfte des Beitragssatzes der Krankenversicherung
der Rentner (KVdR) aus der BfA/LVA-Rente, höchstens jedoch 50 % des Beitrages
zur Krankenversicherung. Der Zuschuss wird zusammen mit der Rente gezahlt.
Entwicklung des Beitragssatzes / Beitragszuschusses in der KVdR:
Beitragsbemessungsgrenze: € 3.375,-
Beitragssatz in Prozent :
- 13,5 (1) durchschnittlicher Beitragssatz in 2001, gültig ab
01/02
- 14,5 (2) allg. Beitragssatz der gewählten GKV (hier: Barmer)
- 13,7 (3) ermäßigter Beitragssatz der gewählten GKV (hier:
Barmer)
- 6,75 (4) Zuschuss RV-Träger für freiwillig und privat versicherte
Rentner (7/99-6/00)
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Fiktives Einkommen in €
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Pflichtmitglied *1)
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Beitrag
in €
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Mit freundlicher Unterstuetzung der Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit.
Fuer die Aktualitaet, Vollstaendigkeit und Richtigkeit der Inhalte uebernimmt die Hallesche Krankenversicherung keine Haftung.
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