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Eintrittsalter
Das Eintrittsalter bestimmt den Beitrag. Es wird nach folgender
Formel errechnet:
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Kalenderjahr des Versicherungsbeginns |
| - |
Geburtsjahr |
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| = |
Eintrittsalter |
Beispiel: 2006 –1980 = 26
Ausnahme:
Für Kinder und oft auch für Jugendliche
gibt es keine Einzel-, sondern die Gruppenalter 0-16 und 17-20. Nach Vollendung
des 20. Lebensjahres gilt ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag
für das Alter 21.
Die Gruppenalter sowie das Alter des ersten
Erwachsenenbeitrags sind bei jedem Versicherer individuell geregelt.
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