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Gesetzliche Krankenversicherung
Am 17.11.1881 wurde die Einführung der Sozialversicherung durch
die "Kaiserliche Botschaft" eingeleitet.
Es wurden folgende Gesetze geschaffen:
1883 die Krankenversicherung
1884 die Unfallversicherung
1889 die Rentenversicherung der Arbeiter
1911 wurden diese Gesetze in der Reichsversicherungsordnung
(RVO) zusammengefaßt. Die RVO gilt heute noch.
Träger der Krankenversicherung sind:
Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen,
Landwirtschaftl. Krankenkassen, Seekrankenkasse, Bundesknappschaft, Ersatzkassen.
Alle Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Bei Versicherungen Ansahl ist man
bemüht eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen zu erstellen.
Übringens:
Jeder gesetzlich Versicherte kann seinen Versicherungsschutz durch
eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ausbauen oder
ergänzen!
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