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Jahresarbeitsentgeltgrenze -PKV - Bemessungsgrenze

Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung (JAEG)

Welche Bedeutung hat die Jahresarbeitsentgeltgrenze? Sie entscheidet darüber, ob Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit vorliegt. Sie wird aus diesem Grunde auch Versicherungspflichtgrenze genannt.

Sie wird zum Ersten eines jeden Jahres vom Bundesarbeitsministerium neu festgelegt. Für 2010 gelten folgende Richtwerte für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung

4.162,50 Euro im Monat oder 49.950 Euro im Jahr

Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen. Dazu gehören neben dem Arbeitsentgelt

  • vermögenswirksame Leistungen
  • Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal
  • Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. u. 14. Gehalt etc.)

Nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze sind anzurechnen

  • Vergütungen für Überstunden
  • Fahrtkostenersatz
  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- u. Feiertagsarbeit
  • Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden
  • pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge 

Bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses wird das zu diesem Zeitpunkt maßgebende Entgelt mit 12 multipliziert. Der sich dabei ergebenden Summe sind dann alle Einkomms-teile hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit in den nächsten 12 Monaten zu erwarten sind (Ausnahme: künftige Gehaltserhöhungen bleiben unberücksichtigt). Liegt das so ermittelte Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht keine Versicherungspflicht. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf eines Jahres beendet wird oder wenn dieses von vornherein auf einen kürzeren Zeitraum als 1 Jahr befristet ist.

Sinkt das Arbeitsentgelt während des Jahres unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (z.B.: durch Gehaltsverminderung), tritt sofort Versicherungspflicht ein.

Tritt durch die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu Beginn eines jeden Jahres Versicherungspflicht ein, kann sich der privat krankenversicherte Arbeitnehmer befreien lassen. Näheres dazu siehe "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als Angestellter".

Das also war die Jahresarbeitsentgelt-Grenze im PKV Lexikon. Doch Achtung. Es besteht Verwechslungsgefahr! Nicht verwechseln darf man die JAEG / Jahresarbeitsentgeltgrenze / Versicherungspflichtgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze. Seit 2003 sind sie von einander losgelöst zu betrachten.

Eine weitere Verwechslungsgefahr gibt es auch noch zu beachten, die Verwechslung der Buchstaben d und t. Der Begriff Jahresarbeitsentgeldgrenze klingt zwar fast schöner als das Original Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Bezeichnung geht aber auf den Begriff "entgelten" zurück und wird folglich mit einem t geschrieben.

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