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Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung (JAEG)
Welche Bedeutung hat die Jahresarbeitsentgeltgrenze? Sie entscheidet
darüber, ob Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit vorliegt. Sie wird aus diesem Grunde auch Versicherungspflichtgrenze genannt.
Sie wird zum Ersten eines jeden Jahres vom Bundesarbeitsministerium
neu festgelegt. Für 2010 gelten folgende Richtwerte für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung
4.162,50 Euro im Monat oder 49.950 Euro im Jahr
Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis,
die regelmäßig anfallen. Dazu gehören neben dem Arbeitsentgelt
- vermögenswirksame Leistungen
- Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal
- Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. u. 14. Gehalt
etc.)
Nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze sind anzurechnen
- Vergütungen für Überstunden
- Fahrtkostenersatz
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- u. Feiertagsarbeit
- Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt
werden
- pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge
Bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses wird das zu diesem
Zeitpunkt maßgebende Entgelt mit 12 multipliziert. Der sich dabei ergebenden
Summe sind dann alle Einkomms-teile hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit
in den nächsten 12 Monaten zu erwarten sind (Ausnahme: künftige Gehaltserhöhungen
bleiben unberücksichtigt). Liegt das so ermittelte Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze,
besteht keine Versicherungspflicht. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn
das Arbeitsverhältnis vor Ablauf eines Jahres beendet wird oder wenn dieses
von vornherein auf einen kürzeren Zeitraum als 1 Jahr befristet ist.
Sinkt das Arbeitsentgelt während des Jahres unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze
(z.B.: durch Gehaltsverminderung), tritt sofort Versicherungspflicht ein.
Tritt durch die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu Beginn
eines jeden Jahres Versicherungspflicht ein, kann sich der privat krankenversicherte
Arbeitnehmer befreien lassen. Näheres dazu siehe "Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
als Angestellter".
Das also war die Jahresarbeitsentgelt-Grenze im PKV Lexikon. Doch Achtung. Es besteht Verwechslungsgefahr! Nicht verwechseln darf man die JAEG / Jahresarbeitsentgeltgrenze / Versicherungspflichtgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Seit 2003 sind sie von einander losgelöst zu betrachten.
Eine weitere Verwechslungsgefahr gibt es auch noch zu beachten, die Verwechslung der Buchstaben d und t. Der Begriff Jahresarbeitsentgeldgrenze klingt zwar
fast schöner als das Original Jahresarbeitsentgeltgrenze, die Bezeichnung geht aber auf den Begriff "entgelten" zurück und wird folglich mit einem t geschrieben.
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