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Krankenversicherungspflicht
Die Krankenversicherungspflicht erfaßt alle Personen, die der sozialen
Sicherung bedürfen.
Das sind:
- Arbeiter und Angestellte, wenn ihr Arbeitsverdienst
unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
- Rentner
- Studenten, Praktikanten
- Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
- Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe beschäftigt
sind (Erziehungshilfe, Fürsorgeerzieher)
- Personen, die an Einrichtungen für Behinderte und berufsfördernden
Maßnahmen teilnehmen.
- Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
- Künstler und Publizisten
Für einen Teil dieser Personengruppen sieht der Gesetzgeber ein
Befreiungsrecht von der gesetzlichen Versicherungspflicht vor.
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