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Obliegenheiten
Jeder Vertrag beinhaltet gegenseitige Rechte und Pflichten. Im Falles des Krankenversicherungsvertrages bezeichnet man die neben der Beitragspflicht für
den/die Versicherungsnehmer(in) bestehenden Nebenpflichten als Obliegenheiten. Diese folgen aus den gesetzlichen Bestimmungen und aus den vertraglichen Vereinbarungen.
Dabei kann man unterscheiden zwischen Obliegenheiten
- vor Abschluss eines Vertrages (Anzeigepflicht)
- nach Abschluss eines Vertrages, aber vor Eintritt des Versicherungsfalles
- nach Abschluss eines Vertrages und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherer kann diese Obliegenheiten zwar nicht eingeklagen, dennoch kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz verlieren,
wenn er eine solche Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.
Näheres dazu s. Stichwörter Anzeigepflicht, Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles und nach Eintritt des Versicherungsfalles.
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