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Kinderkrankengeld
Zusätzlich leistet die gesetzliche Krankenkasse ein Kinderkrankentagegeld, wenn die Betreuung länger notwendig ist oder der Arbeitgeber nicht leistet. Die Notwendigkeit der längeren Betreuung muß durch ärztliches Attest nachgewiesen werden. Das Kinderkrankentagegeld wir geleistet, wenn ärztlicherseits für notwendiggehalten wird, dass:
- sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben,
- eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und
- das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
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