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Es ist zwischen der Sachleistung und dem Pflegegeld zu unterscheiden.
Das Pflegegeld
Wird erstattet, wenn die Pflege zuhause von i.d.R. Angehörigen geleistet wird.
Folgende Leistungen werden erstattet:
- in Pflegestufe I: 205 EUR monatlich
- in Pflegestufe II: 410 EUR monatlich
- in Pflegestufe III: 665 EUR monatlich
Weitere Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung betreffen die Pflegepersonen, diese sind im Rahmen der Pflegetätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Wenn von der Pflegeperson keine Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden wegen der Pflege von Angehörigen geleistet werden kann, werden auch Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Die Höhe des Rentenversicherungsbeitrages ist von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen und des wöchentlichen Zeitaufwandes für die Pflege abhängig und orientiert sich an der Bezugsgröße.
Die Sachleistung
Unter der Sachleistung ist die professionelle Pflege durch Pflegefachkräfte zu verstehen.
Hier kommen ambulante Pflegekräfte ins Haus und übernehmen ganz oder teilweise die notwendige Pflege.
Der Gesamtwert der Sachleistungen zur Pflege umfasst:
- in Pflegestufe I für erheblich Pflegebedürftige: bis zu 384 EUR monatlich
- in Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige: bis zu 921 EUR monatlich
- in Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige: bis zu 1.432 EUR monatlich
- in besonderen Härtefällen: bis zu 1.918 EUR monatlich
Die Sachleistungen können mit dem Pflegegeld kombiniert werden.
Private oder gesetzliche Pflegeversicherung
In der privaten Pflegeversicherung (PVN) tritt, wie auch in der privaten Krankenversicherung (PKV), die Kostenerstattung an Stelle der Sachleistung. Die Höhe der Kostenerstattung entspricht den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.
Zu unterscheiden sind
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