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Lohnt sich eine Private Krankenversicherung für Sie? Checken Sie hier vorab, ob
die Größenordnung des Beitrages für Sie akzeptabel ist. (Eine konkrete Berechnung kann natürlich nur auf der Basis Ihrer persönlichen Daten erfolgen.)
Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zusammengestellt, die in diesem Zusammenhang fallen.
Ausserdem bieten wir Ihnen den kostenlosen Service einer persönlichen Analyse. Fordern Sie einfach
einen individuellen Krankenversicherungsvergleich an oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.
| Steigt der Beitrag für die PKV wenn mein Einkommen steigt? |
Nein. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse richten sich die Beiträge der PKV nicht nach dem Einkommen, sondern sie sind abhängig von Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung und dem gewünschten Leistungsumfang. Damit wird sichergestellt, dass Gruppen gleicher Risiken
dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser
Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.
Beitragserhöhungen wegen gestiegenem Einkommen sind nicht möglich.
Die gesetzliche Krankenversicherung erhebt dagegen einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag.
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Steigt der Beitrag mit steigendem Lebensalter? |
Nein. Die Beiträge werden auf versicherungsmathematischer Grundlage,
unter der Berückrichtigung des steigenden Erkrankungsrisikos im Alter, berechnet.
Das bedeutet: Der Versicherte zahlt mit seinem
Beitrag neben einem Risikoanteil für das gegenwärtige Risiko krank
zu werden zugleich einen Sparanteil für das mit dem Alter steigende
Krankheitsrisiko. Ein Teil des Beitrags wird also von vornherein als Alterungsrückstellung
verzinslich angespart. Damit kann gewährleitet werden, dass die Beiträge im Alter
nicht steigen.
Kalkuliert wird die Alterungsrückstellung mit
einem Zinssatz von 3,5 Prozent. Seit 1995 müssen außerdem 80
Prozent der über den Prozentsatz von 3,5 hinausgehenden tatsächlichen
Zinserträge, und zwar bis zur Höhe von jeweils 2,5 Prozent des
Gesamtbeitrages der Alterungsrückstellung, jährlich zusätzlich
zur Finanzierung einer Beitragsentlastung im Alter zurückgelegt werden
(Zuschreibung gemäß § 12 a VAG). Die Hälfte hiervon
kommt unmittelbar den Versicherten zugute, die heute bereits über
65 Jahre alt sind.
Die andere Hälfte dient gleichmäßig zur Beitragsentlastung
für alle Versicherten im Alter. Diese Maßnahmen wirken insbesondere
mittel und langfristig. Die Bildung der Alterungsrückstellungen soll
bewirken, dass der Tatbestand des Älterwerdens für sich allein
genommen, nicht zu steigenden Beiträgen führt. Im Beitrag für
die 30jährigen ist also bereits berücksichtigt, dass diese Versicherten
mit 60 oder 70 Jahren wesentlich häufiger krank werden als heute.
Der 30jährige bildet mit seinem Beitrag bereits Vorsorge für
das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Er zahlt mit seinem Beitrag
deshalb auch mehr als seinem gegenwärtigen Gesundheitsrisiko angemessen
wäre.
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| Bieten Tarife mit optionaler Beitragsrückerstattung Vorteile? |
Nur ein erfahrener Berater kann ihnen auf diesem Gebiet Entscheidungshilfen
geben. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen ganz genau, denn bei einigen
Tarifen darf nicht eine einzige Rechnung eingeschickt werden.
Bei anderen müssen Sie langjährige Staffeln in Kauf nehmen um
an die höchstmögliche Rückerstattung zu kommen, schicken
Sie Rechnungen ein, beginnt die Staffel von neuem. Die Rückerstattung
bezieht sich jedoch NIE auf den kompletten Beitrag bzw. alle Tarife.
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| Wie ist die Kostenentwicklung bei der PKV? |
| Ebenso wie in der gestzlichen Krankenkasse hat es auch bei den privaten
Krankenkassen Betragserhöhungen gegeben. Denn
die private und die gesetzliche Krankenversicherung sind
im gleichen Maße von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen
betroffen: Im Zeitraum von 1983 bis 1994 sind die Kosten pro Versicherten
in der GKV um 82 % und in der PKV um 88% gestiegen.
Die PKV kann - im Gegensatz zur GKV - durch die weitgehende Unabhängigkeit von der Bevölkerungsentwicklung ein stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleisten. Ein Vergleich der Beiträge von GKV und PKV zeigt eine in etwa gleiche Steigerungsrate, wobei die absoluten Beträge der PKV jedoch um ca. 30% niedriger liegen. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die PKV Altersrückstellungen bildet, keine Leistungskürzung kennt und kein Milliardendefizit aufweist.
Für Verträge, die bis einschließlich 31.12.1999 abgeschlossen wurden, gilt eine Bestandsregelung. Aber auch Bestandskunden werden grundsätzlich in die Zahlung des Zuschlags mit einbezogen, allerdings erst ab 01.01.2001 und nicht von vornherein mit 10%, sondern zunächst mit 2%. In den folgenden Jahren werden jeweils weitere 2% erhoben, bis zum Ende des 5. Jahres 10% erreicht sind.
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Wenn Sie noch Fragen haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf oder nutzen unseren Online Krankenversicherungsvergleich Service.
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