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Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld
Private Krankenversicherung - Krankentagegeld

Wofür brauche ich das Krankentagegeld?



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Für Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung ist die Krankentagegeld-Versicherung notwendig, für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse ist sie hingegen sinnvoll.

Die Krankentagegeldversicherung ist eine sogenannte Verdienstausfall-Versicherung - das heißt sie dient zum Schutze des Versicherten vor Einkommensverlusten aufgrund von krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Ein Arbeitnehmer (bzw. ein unselbstständig Tätiger) kann Krankentagegeld bis zur einer Höhe von 100 Prozent seines Nettoeinkommens (entspricht bis zu 80 Prozent des Jahresbruttoeinkommen inkl. Sonderzahlungen) versichern, max. das jeweils angegebene Höchsttagegeld, für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung oder anderweitige Krankengeld- bzw. Krankentagegeld-Ansprüche bis zur Höhe von 100 Prozent des Nettoeinkommens aufstocken.

Über eine Zusatzversicherung können in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversicherte Arbeitnehmer zusätzlich 15 € für die Beitragszahlung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung absichern.

siehe auch: sinnvolle Höhe beim Krankentagegeld

Bitte beachten Sie:
Ein mit dem Begriff Krankentagegeld leicht zu verwechselnder und ähnlich klingender Begriff ist das Krankenhaustagegeld. Die Begriffe beschreiben etwas Unterschiedliches, das Krankenhaustagegeld soll weniger gegen einen Verdienstausfall absichern, sondern Zusatzkosten abdecken helfen.

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Versorgungslücke - trotz Krankengeld in der GKV?
 

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist das Krankengeld längst nicht mehr volle Lohnersatzleistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Verantwortlich dafür sind folgende Lücken: 

1. Krankengeld ist beitragspflichtig
Vom Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Beiträge an die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. Damit ist der Krankengeldbezug aus der GKV beitragspflichtig - wie Lohn oder Gehalt.

Rentenversicherung 

20,3 %

Arbeitslosenversicherung 

6,5 %

Pflegeversicherung 

1,7 %

Gesamt

 28,5 %

Sie zahlen hierzu die Hälfte, also 14,25%.

2. Begrenzte Leistungshöhe für Höherverdienende
Besonders empfindlich getroffen werden Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen. Denn das Krankengeld kann maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze errechnet werden. Das monatliche Höchstkrankengeld beträgt 1998 brutto:

Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
2.205 €
1.837,50 €

Ein über diesen Grenzen liegendes Nettoarbeitsentgelt wird nicht ersetzt!

3. Sonderzahlungen nicht abgesichert 
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind feste Größen im Finanzplan eines jeden Arbeitnehmers. Nur werden sie bei der Krankengeldberechnung der gesetzlichen Krankenkasse nicht berücksichtigt. Sofern also kein tarifvertraglicher Anspruch gegen den Arbeitgeber besteht, geht der Arbeitnehmer leer aus!

Die Folge hieraus sind Einkommenseinbußen durch die Kürzung des Entgeldfortzahlung währen der Krankentagegeld-Zahlung durch die gesetzliche Krankenkasse von bis zu über 30 % . 
 
 

Wenn Sie noch Fragen haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf oder nutzen unseren kostenlosen Service für einen individuellen Krankenversicherungsvergleich.


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