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Leistungsvergleich PKV - GKV

Welche Leistungen bietet die PKV im Vergleich zur GKV?
 

Der Leistungsvergleich

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – Private Krankenversicherung (PKV)

GKV PKV

Sachleistungsprinzip Kostenerstattungsprinzip

Arzt wird nach einem fest vorgeschriebenen Gebührensatz gezahlt. Ab 2004 ist vom Versicherten pro Quartal eine Praxis-Gebühr von 10 Euro zu zahlen. Förderung des Hausarztprinzips, da ohne Überweisung bei jedem Arzt die Praxis Gebühr zu entrichten ist.

Der Arzt kann je nach Art der Leistung
(persönlich oder technisch)
unter Berücksichtigung von Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen einen mehrfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte (GOÄ, GOZ) berechnen.


Umfang des Versicherungsschutzes Umfang des Versicherungsschutzes
Gesetzlich festgelegt. Kann - je nach Tarif - individuell vereinbart werden.

Beitrag Beitrag

entsprechend Einkommen (Solidaritätsprinzip)

Kein Einfluß des Versicherten auf die Beitragshöhe.

entsprechend Alter, Geschlecht und Tarif (Äquivalenzprinzip)

Durch Selbstbeteiligungen oder Tarifwechsel Beitragssenkungen möglich.


Geltungsbereich Geltungsbereich

Im Inland und Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht

In Europa unbegrenzt, im außereuropäischen Ausland bis zu 1 Jahr oder unbegrenzt


ARZTBEHANDLUNG - GKV ARZTBEHANDLUNG - PKV
Behandlung im Rahmen der "wirtschaftlichen Behandlungs- und Verordnungsweise " durch Ärzte und Zahnärzte, soweit sie zur Kassenpraxis zugelassen sind, in der Regel gegen Vorlage einer Krankenversicherungskarte. Heilpraktiker nicht zugelassen. Behandlung als Privatpatient durch alle niedergelassenen Ärzte, Chefärzte, Zahnärzte, ggf. auch durch Heilpraktiker. Wechsel jederzeit ohne Überweisung möglich. Erstattung auch unbezahlter Honorarrechnungen durch das PKV-Unternehmen möglich.

VORSORGEUNTERSUCHUNGEN - GKV VORSORGEUNTERSUCHUNGEN - PKV
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in den ersten sechs Lebensjahren. Für Frauen vom Beginn des 20., für Männer vom Beginn des 45. Lebensjahres an Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs. Für Versicherte vom Beginn des 35. Lebensjahres an alle 2 Jahre Untersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit.
Vorsorgeuntersuchungen mindestens wie bei den gesetzlichen Kassen. Je nach Tarif darüber hinausgehende Leistungen für jede gezielte Vorsorgeuntersuchung.

MEDIKAMENTE - GKV MEDIKAMENTE - PKV
Auf Rezepte der Vertragsärzte oder -zahnärzte. Die Kostenübernahme ist auf bestimmte Arzneimittel beschränkt. Darüber hinaus ist grundsätzlich eine Selbstbeteiligung zu erfüllen. Auf Rezepte der Ärzte, Zahnärzte und ggf. Heilpraktiker alle wissenschaftlich allgemein anerkannten Mittel.

HEILMITTEL - GKV HEILMITTEL - PKV
Für Heilmittel wie z. B. Massagen oder Bäder hat der Patient 15 % der Kosten selbst zu tragen.
Je nach Leistungsaussage des Tarifs

HILFSMITTEL - GKV HILFSMITTEL - PKV

Festbeträge, Bagatellhilfsmittel, Zuschüsse

Brillen und andere Sehhilfen erhalten ab 2004 nur noch Kinder bis zum vollendeten 18.Lebensjahr, sowie schwer sehbeeinträchtigte Menschen. Die Versicherten haben zu den Kosten von Bandagen, Einlagen und Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie eine Zuzahlung von 20% zu leisten.

Versichert sind Hilfsmittel, soweit sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind, wie z. B. Hörgeräte, Kunstglieder, Bruchbänder, Sehhilfen etc.

Je nach Leistungsaussage des Tarifs


KRANKENHAUSBEHANDLUNG - GKV KRANKENHAUSBEHANDLUNG - PKV
Behandlung in zugelassenem Krankenhaus, in das der Arzt einweist. Übernahme der Mehrkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses. Unterbringung im Mehrbettzimmer. Selbstbeteiligung während der ersten 28 Tage. Behandlung durch die diensthabenden Ärzte.
Allgemeine Besuchszeiten.
Kein Krankenhaustagegeld.
Freie Wahl des Krankenhauses. Je nach Versicherungsschutz Unterbringung im Mehr-, Zwei- oder Einbettzimmer sowie privatärztliche Behandlung (einschließlich Chefarztbehandlung). Individuelle Besuchszeiten. Bezahlung der Krankenhaus-Rechnung direkt durch das PKV-Unternehmen. Krankenhaustagegeld anstelle nicht beanspruchter Wahlleistungen.

eigene Sanitärzelle,
Telefon, TV, Radio

EINKOMMENSAUSFALL - GKV EINKOMMENSAUSFALL - PKV
bis zur Beitragsbemessungsgrenze
70 % des letzten
Nettoeinkommens. Ab 2006 ist diese Leistung mit 0,5% Mehrbeitrag alleine vom Versicherten zu zahlen.
Krankentagegeld bis zum Nettoeinkommen möglich. Zahlungsbeginn nach Bedarf vereinbar, für Arbeitnehmer frühestens nach Wegfall der Entgeltfortzahlung. Zahlungsdauer unbegrenzt. Endet, wenn Berufsunfähigkeit eintritt oder Altersruhegeld gezahlt wird.

ZAHNERSATZ - GKV ZAHNERSATZ - PKV
Zahnersatz wird ab dem Jahr 2005 nur noch als Pauschale geleistet und muss mit einem zusätzlichen nur vom Arbeitnehmer finanzierten Beitrag in der GKV versichert werden. Prozentual, zusätzliche Höchstsummenbegrenzung möglich.

Leistung zw. 60% bis 90%


KRANKENSCHUTZ IM AUSLAND - GKV KRANKENSCHUTZ IM AUSLAND - PKV

Geltung im Inland und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Keine Erstattung der Kosten bei Behandlung in anderen Ländern (Ausnahmen) nur in Härtefällen, sonst private Zusatzversicherung notwendig. Keine Finanzierung des Rücktransportes.

Unbegrenzte Geltung in Europa -
ohne zeitliche Begrenzung,
bei vielen Gesellschaften
Weltgeltung ohne Zuschlag.

KÜNDIGUNG - GKV KÜNDIGUNG - PKV

Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV endet mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den Austritt erklärt.

Allgemein: Erlöschen der freiwilligen Mitgliedschaft bei zweimonatiger Nichtzahlung der Beiträge. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Durch den Versicherten: spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Außerordentliches Kündigungsrecht z.B. bei Eintritt der Versicherungspflicht oder Erhöhung der Beiträge.

Durch PKV-Unternehmen: bei Vollversicherung Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Außerordentliches Kündigungs- oder Rücktrittsrecht z.B. bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Anzeigepflicht.


BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG - GKV BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG - PKV
nicht möglich je nach Gesellschaft und Tarif -
wenn keine Leistungen in Anspruch
genommen werden -
bis zu 6 Monatsbeiträgen erstattbar


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