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Die Pflegeversicherung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Krankenversicherung die jüngste Sozialversicherung in Deutschland.
Die Einführung erfolgte zum 01.01.1995 im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Genau wie in der Krankenversicherung, welche in die umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenkassen und die nach dem Kapitaldeckungsprinzip finanzierten privaten Krankenversicherungen aufgeteilt ist, wurde auch in der Pflegeversicherung eine Aufteilung unternommen. Einmal gibt es die umlagefinanzierte gesetzliche Pflegeversicherung, zum anderen die kapitalgedeckte private Pflegeversicherung.
Die Grundlage für die Leistungspflicht der gesetzlichen Pflegeversicherung ist ein Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Der MDK ist in der Entscheidung wie ein Gutachten erstellt wird frei.
Die Gutachten werden in jedem Bundesland unterschiedlich erstellt, z.B. werden die Gutachten in Bayern von Pflegefachkräften erhoben und nach der Besprechung mit einem Arzt des MDK freigegeben.
Dies macht Sinn, da eine Pflegefachkraft sich intensiver mit dem Thema Pflege auskennt als ein Arzt, der das ganze von der medizinischen Seite beleuchtet.
Zu unterscheiden sind
Und hier steht ihnen unser Rechner für die Pflegerente zur Verfügung:
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