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Eine Kündigung ist in der Regel die schlechteste Wahl. Denn durch den Wechsel in eine andere private Krankenversicherung verlieren die Versicherten ihre Altersrückstellungen, zumindest teilweise. Diese Rücklagen bildet jede private Krankenversicherung von den Beiträgen, um im Alter die steigenden Gesundheitsausgaben zu decken. Beim neuen Versicherer müssten die Kunden neue Altersrückstellungen bilden – damit ist die Wahrscheinlichkeit gering, dort einen vergleichbaren Tarif zu finden, der günstiger ist.
Versicherte sollten deshalb zunächst nach anderen Einsparmöglichkeiten suchen. Ein Weg steht allen privat Versicherten offen: Seit Januar 2010 können sie einen erheblichen Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen – genauer gesagt: den Anteil, den sie für die Grundversorgung zahlen.
Eine weitere Einsparung bietet ein Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer. Der Vorteil: Die Altersrücklagen bleiben voll erhalten. Private Krankenversicherungen bieten meist verschiedene Tarife an, aus denen sich Kunden ihren gewünschten Schutz zusammenbauen können. Wer in günstigere Tarife wechselt, kann seinen Monatsbeitrag je nach Tarif leicht um über hundert Euro senken. Der Nachteil: Der Versicherte nimmt dafür geringere Leistungen in Kauf. Kunden sollten deshalb darauf achten, dass sie einen Mindestschutz nicht unterschreiten: Die private Krankenversicherung sollte zum Beispiel Arzthonorare bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung zahlen. Auch sollte der Katalog mindestens 20 Sitzungen für die psychotherapeutische Behandlung einschließen.
Rentner können ihre Kosten erheblich senken, wenn sie in den Standardtarif wechseln. Der Standardtarif umfasst in der Regel geringere Leistungen als der herkömmliche Schutz; gleichzeitig liegt er meist jedoch qualitativ über dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Um in den Tarif zu wechseln müssen der Versicherte allerdings seit mindestens zehn Jahren bei der privaten Krankenversicherung versichert sein und das 65. Lebensjahr erreicht haben. In Ausnahmefällen steht jedoch auch 55-Jährigen der Standardtarif offen.
Eine weitere Einsparmöglichkeit bietet eine Erhöhung des Selbstbehalts. Hier verpflichtet sich der Versicherte, Teilkosten für Arztbesuche und Medikamente privat zu zahlen. Für Arbeitnehmer lohnt sich ein Selbstbehalt allerdings nur, wenn die halbe Beitragsersparnis im Monat den Selbstbehalt übersteigt. Denn für den Selbstbehalt übernimmt der Arbeitnehmer keine Kosten.
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