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Es gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit. Und eben diese Gesundheit gilt es zu erhalten. Ob mit einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Beide haben mit Problemen zu kämpfen, und je nach persönlicher finanzieller Situation hat der Kunde die Wahl zwischen den Kassen. Wir kennen uns im Gewirr der Kassen aus und beraten Sie gerne zu Kassenwechsel und Versicherungspflicht. Denn die richtige Kassenwahl kann entscheidend sein für Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie und kann die Familienkasse obendrein noch um ein paar hundert Euro im Jahr entlasten. Durch die freie Kassenwahl und eine Vielzahl von vermeintlich günstigen Betriebskrankenkassen, die um Mitglieder buhlen, steigt die Verwirrung beim Versicherungsnehmer, und die Kassenwahl wird zur Qual. Diese Leistungs- und Beitragsunterschiede machen eine individuelle Beratung unumgänglich. Denn computergestützte Vergleichsprogramme sind zwar hilfreich, ersetzen aber keine Beratung zu individuellen Problemen, Sorgen und Nöten. Ob private oder gesetzliche Kasse, beide Systeme haben mit Problemen zu kämpfen: Steigende Kosten im Gesundheitswesen: Der medizinisch-technische Fortschritt sowie die gestiegene Zahl der Erkrankten haben dazu geführt, dass die Leistungsaufwendungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ständig steigen. Wie Destatis, das Statistische Bundesamt, mitteilt, gaben die 2.242 Krankenhäuser in Deutschland im Jahr 2000 für die stationäre Behandlung von Krankenhauspatienten 103,7 Mrd. DM aus. Dies ist ein Kostenanstieg von 2,1 % gegenüber dem Vorjahr . Die Personalkosten erhöhten sich um 1,4 % auf 68,8 Mrd. DM, die Sachkosten stiegen auf 34,1 Mrd. DM (+ 3,5 %). Allein die 420 gesetzlichen Krankenkassen mit 51.036.000 Mitgliedern gaben im Jahr 2000 rund 133.740 Millionen Euro aus. Gestiegene Lebenserwartung: Die Lebenserwartung in Deutschland steigt weiter an. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, liegt die durchschnittliche Lebenserwartung für einen neugeborenen Jungen bei 74,4 Jahren und für ein Mädchen bei 80,6 Jahren. In der vorhergehenden Sterbetafel 1996/98 waren 74,0 bzw. 80,3 Jahre ermittelt worden. Auch für ältere Personen ist die Lebenserwartung angestiegen. So kann nach der aktuellen Sterbetafel 1997/99 ein 60jähriger Mann im Durchschnitt mit einer weiteren Lebenserwartung von 19,0 Jahren rechnen, gegenüber 18,7 Jahren nach der alten Sterbetafel. Für eine gleichaltrige Frau ergeben sich noch 23,3 weitere Lebensjahre, gegenüber zuvor 23,1 Jahren. Veränderte Altersstruktur: Das niedrige Geburtenniveau wird bis zum Jahr 2050 dazu führen, dass die jüngeren Altersjahrgänge generell (bis etwa zum 50. Lebensjahr) schwächer besetzt sind als die älteren. Dann werden die Menschen im Alter von 58 bis 63 Jahren zu den am stärksten besetzten Jahrgängen gehören. Heute sind es die 35- bis 40-jährigen. - Die damit einhergehende Veränderung der Altersstruktur beschreibt der sogenannte Altenquotient: Er gibt das Verhältnis der Bevölkerung im Rentenalter zu derjenigen im Erwerbsalter an. Setzt man die Grenze zwischen beiden Personengruppen bei einem Alter von 60 Jahren an, so kommen heute 40 Personen im Rentenalter (60 Jahre und älter) auf 100 Personen im Erwerbsalter (von 20 bis 59 Jahre). Dieser Quotient wird sich bis zum Jahr 2050 auf 80 erhöhen und somit etwa verdoppeln. - Würde sich die Grenze zwischen Erwerbs- und Rentenalter von 60 auf 65 Jahre verschieben, steigt der Altenquotient von zur Zeit 25 Personen (von über 64 Jahren) auf 52 an und verdoppelt sich ebenfalls. - Das Gewicht der einzelnen Altersgruppen verschiebt sich erheblich: Die 60jährigen und Älteren stellen heute knapp ein Viertel der Bevölkerung (23 %), im Jahr 2050 wird jeder Dritte dazu gehören (35,8 %). 1950 war erst jeder Siebte in diesem Alter (14,6 %). Umgekehrt nimmt der Anteil der jungen Menschen ab: Heute sind 21,3 % der Bevölkerung Deutschlands jünger als 20 Jahre. 2050 werden es noch 16,3 % sein, 1950 waren es dagegen 30,4 %. Wir klären Sie auch zur Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf. Denn auch ohne die Möglichkeit, in eine private Kasse wechseln zu können, werden Sie im Krankheitsfall ohne große Mehrkosten wie ein Privatpatient behandelt. Sie entscheiden, welche Leistungen für Sie wichtig sind und gegen welche Risiken Sie abgesichert sein wollen. Das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung (kurz GKV) finanziert sich über das sogenannte Umlagenverfahren. Das heißt konkret: Bis zur sogenannten "Beitragsbemessungsgrenze" zahlen Mitglieder der GKV monatlich einen bestimmten Anteil (derzeit je nach Kasse rund 13%) ihres Einkommens als Beitrag. Familienmitglieder ohne Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden 2002 wieder angepaßt und für die Kranken- und Pflegeversicherung auf 3.375,00 EUR steigen (2001: 3.336 EUR). Wer also als Arbeitnehmer im monatlichen Jahresdurchschnitt über 3.375,00 EUR Brutto verdient, kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Für Selbständige ist diese Bemessungsgrenze bedeutungslos; ein Wechsel in die PKV ist grundsätzlich immer möglich. Im wesentlichen decken bzw. deckten die Einnahmen die Ausgaben. Durch die gestiegene Lebenserwartung und die Massenarbeitslosigkeit stehen aber immer weniger Beitragszahler einer größer werdenden Zahl von Leistungsempfängern gegenüber. Um der Kostenexplosion zu begegnen, hat die GKV zwei Mittel: Erstens Beitragserhöhungen: in den letzten 26 Jahren stieg der durchschnittliche Höchstbeitrag von DM 98,40 (1970) auf DM 804,- (1996) - dies sind rund 700 Prozent! Zweitens Leistungskürzungen: nach den Gesundheitsreformen 1977, 1982, 1983, 1989 und 1993 wurde 1997 die "dritte Stufe der Gesundheitsreform" in Angriff genommen, der sich nun die vierte Stufe zum Jahreswechsel 2000/2001 anschließt. Private Krankenversicherung - die Alternative Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus (kurz PKV). Die PKV finanziert sich nach dem "Anwartschaftsdeckungsverfahren". Dies bedeutet, die Beiträge richten sich nach der versicherten Leistung und nach dem individuellen Alter und Geschlecht. Um einen altersbedingten Prämienanstieg zu mindern, werden Altersrückstellungen gebildet, so dass man in jungen Jahren für die höheren Leistungen im Alter vorsorgt. Zusätzlich wird seit 1992 ein Betrag in Höhe von mindestens 1% der so bereits gebildeten Altersrückstellungen zur Beitragssenkung im Alter angespart. Mit Wirkung vom 01.01.2000 wird auf alle Krankheitskostentarife (Krankenvollversicherungen) ein 10%iger gesetzlicher Zuschlag zur Beitragsentlastung im Alter von allen privaten Krankenversicherungsunternehmen erhoben. Dieser Zuschlag wird zuerst bei allen Versicherungsverträgen (substitutive Krankheitskostenversicherung - nicht für Tagegeldtarife), die seit dem 1.1.2000 abgeschlossen wurden erhoben. Für alle bis einschließlich 31.12.99 abgeschlossenen Verträge wirkt das Gesetz erst ab dem 01.01.2001. Diese Mittel werden in vollem Umfang der Altersrückstellung zugeführt. PKV – GKV: Wer ist für die Zukunft besser gewappnet? Die PKV kann - im Gegensatz zur GKV - durch die weitgehende Unabhängigkeit von der Bevölkerungsentwicklung ein stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleisten. Ein Vergleich der Beiträge von GKV und PKV zeigt eine in etwa gleiche Steigerungsrate, wobei die absoluten Beträge der PKV jedoch um ca. 30% niedriger liegen. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die PKV Altersrückstellungen bildet, keine Leistungskürzung kennt und kein Milliardendefizit aufweist. Für Verträge, die bis einschließlich 31.12.1999 abgeschlossen wurden, gilt eine Bestandsregelung. Aber auch Bestandskunden werden grundsätzlich in die Zahlung des Zuschlags mit einbezogen, allerdings erst ab 01.01.2001 und nicht von vornherein mit 10%, sondern zunächst mit 2%. In den folgenden Jahren werden jeweils weitere 2% erhoben, bis zum Ende des 5. Jahres 10% erreicht sind. Vergleich anfordern |
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