Die Basis-Rente oder auch Rürup-Rente genannt, wurde zum Anfang 2007 mit dem Jahressteuergesetz 2007, in Bezug auf die sog. Günstigerprüfung verbessert.
Durch diese Steueränderung ist die Rürup Rente, dank einer hohen steuerlichen Förderung und die Sicherung der angesparten Altersvorsorge vor Hartz IV, eine ideale Altersvorsorge für Selbständige.
Hohe Steuervorteile
Mit der staatliche Förderung, durch den Sonderausgabenabzug, können Sie als Selbständiger oder Freiberuflicher mit der Basis- bzw. Rürup-Rente das steuerpflichtige Einkommen mindern: Im Jahr 2007 sind 64 Prozent von maximal 20.000 € für ledige (40.000€ für Verheirateten), also 12.800 € bzw. 25.600 € im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig. Von diesen Beträgen sind Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung oder auch berufsständische Versorgungswerke abzuziehen. Der Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozentpunkte, damit werden im Jahr 2025 100 Prozent erreicht. Als Ausgleich werden alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken, oder auch die Rüruprente und Riesterrente nachgelagert besteuert: im Jahr 2007 werden 54 Prozent der Rente versteuert, bis 2040 steigt der Satz auf 100 Prozent.
Folgende Wahlmöglichkeiten gibt es für Sie, zu unterscheiden ist die Rürup-Rente nach
klassischer Variante (ohne Fonds), fondsgebundene Varianten oder eine Mischung aus beiden, z. B. mit britischem Anlagekonzept wie der "with profits" Police
Die Rürup-Rente (Basisrente) kann durch die nachfolgenden Optionen, auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden:
- Einschluss Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit: Wichtig diese BU Rente ist steuerpflichtig
- Möglich sind laufende Beitragszahlung, Einmalbeitrag oder eine Kombination aus beiden Einzahlungsarten.
- Aufgeschobene oder sofort beginnende Rentenzahlung. Bei Einmalzahlungen sollte der Steuerberater über die optimale Strategie der Einzahlungen weiterhelfen
- Hinterbliebenenversorgung während der Einzahlphase und auch der Rentenbezugsphase
Besonders interessant für Selbständige und Freiberufler: Das Vermögen welches in die Rürup-Rente eingezahlt wurde, zählt in der Aufschubphase nicht zum verwertbaren Vermögen nach Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Wie hoch Ihre Rente sein muss und was alles zu berücksichtigen ist können Sie hier berechnen. Sie können auch eine Anfrage stellen, dann wird Ihnen ein kompetenter Versicherungsmakler Ihre Fragen vor Ort beantworten.