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Zu unterscheiden sind die teilstationäre-, die kurzzeit und die vollstationäre Pflege.
Teilstationäre Pflege
In der teilstationären Pflege verbleibt der Pflegebedürftige nur einen bestimmten Tagesabschnitt im Pflegeheim, während der Rest des Tages zuhause verbracht wird. Dies ist im Rahmen der Pflege aber eher selten der Fall.
Kurzzeit-Pflege
Die Kurzzeitpflege ist für Erholungszeiten z.B. Urlaub der Pflegeperson gedacht. Hier wird der Pflegebedürftige für einen von vornherein festgelegten Zeitraum in einem Pflegeheim betreut.
Vollstationäre Pflege
Hier verbringt der Pflegebedürftige sein Leben bis zum Lebensende in dem Heim.
Das Heim kümmert sich um alle Belange, (hauswirtschaftliche-, medizinische- und pflegerische Versorgung) des Pflegebedürftigen.
Die Pflegeversicherung leistet folgende Pauschalen:
- in Pflegestufe I: bis zu 1.023 EUR
- in Pflegestufe II: bis zu 1.279 EUR
- in Pflegestufe III: bis zu 1.432 EUR
- in Härtefällen: bis zu 1.688 EUR
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