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Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können jederzeit in
eine private Krankenversicherung wechseln. Freiwillig versichert ist jeder Selbstständige,
Freiberufler, Gewerbetreibende, Arzt oder Beamte / Beamtenanwärter. Arbeitnehmer / Angestellte mit
mindestens 49.950 EUR Bruttogehalt sind ebenfalls freiwillig versichert.
Bei geringerem Verdienst ist der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung möglich um
die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu ergänzen.
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