Der
Leistungsvergleich
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
| Sachleistungsprinzip |
Kostenerstattungsprinzip |
Arzt wird nach einem fest vorgeschriebenen Gebührensatz gezahlt. |
Der Arzt kann je nach Art der Leistung
(persönlich oder technisch)
unter Berücksichtigung von Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen einen mehrfachen
Satz der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte (GOÄ, GOZ) berechnen. |
| Umfang
des Versicherungsschutzes |
Umfang
des Versicherungsschutzes |
| Gesetzlich festgelegt. |
Kann - je nach Tarif - individuell vereinbart werden. |
| Beitrag |
Beitrag |
entsprechend Einkommen (Solidaritätsprinzip)
Kein Einfluß des Versicherten auf
die Beitragshöhe. |
entsprechend Alter, Geschlecht und Tarif (Äquivalenzprinzip)
Durch Selbstbeteiligungen
oder Tarifwechsel Beitragssenkungen möglich. |
| Geltungsbereich |
Geltungsbereich |
Im Inland und Ländern, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen besteht |
in Europa unbegrenzt, im außereuropäischen Ausland bis zu 1
Jahr oder unbegrenzt |
| ARZTBEHANDLUNG - GKV |
ARZTBEHANDLUNG - PKV |
| Behandlung im Rahmen der "wirtschaftlichen Behandlungs-
und Verordnungsweise " durch Ärzte und Zahnärzte, soweit sie zur Kassenpraxis
zugelassen sind, in der Regel gegen Vorlage einer Krankenversicherungskarte. Heilpraktiker
nicht zugelassen. |
Behandlung als Privatpatient durch alle niedergelassenen
Ärzte, Chefärzte, Zahnärzte, ggf. auch durch Heilpraktiker. Wechsel jederzeit ohne
Überweisung möglich. Erstattung auch unbezahlter Honorarrechnungen durch das
PKV-Unternehmen möglich. |
| VORSORGEUNTERSUCHUNGEN - GKV |
VORSORGEUNTERSUCHUNGEN - PKV |
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in den ersten sechs
Lebensjahren. Für Frauen vom Beginn des 20., für Männer vom Beginn des 45. Lebensjahres an Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs. Für Versicherte vom Beginn des 35.
Lebensjahres an alle 2 Jahre Untersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit.
|
Vorsorgeuntersuchungen mindestens wie bei den gesetzlichen Kassen. Je nach Tarif darüber hinausgehende Leistungen für jede gezielte Vorsorgeuntersuchung. |
| MEDIKAMENTE - GKV |
MEDIKAMENTE - PKV |
| Auf Rezepte der Vertragsärzte oder -zahnärzte. Die
Kostenübernahme ist auf bestimmte Arzneimittel beschränkt. Darüber hinaus ist
grundsätzlich eine Selbstbeteiligung zu erfüllen. |
Auf Rezepte der Ärzte, Zahnärzte und ggf. Heilpraktiker
alle wissenschaftlich allgemein anerkannten Mittel. |
| HEILMITTEL - GKV |
HEILMITTEL - PKV |
Für Heilmittel wie z. B. Massagen oder Bäder hat der Patient 15 % der Kosten selbst zu tragen. |
100 % Übernahme |
| HILFSMITTEL - GKV |
HILFSMITTEL - PKV |
| Festbeträge,
Bagatellhilfsmittel, Zuschüsse
Für Brillenfassungen und Kontaktlinsen ist kein Zuschuß mehr vorgesehen.Lediglich in zwingend
medizinisch notwendigen Ausnahmefällen werden die Kosten für Kontaktlinsen übernommen.Die Versicherten haben zu den Kosten von Bandagen, Einlagen und Hilfsmitteln
zur Kompressionstherapie eine Zuzahlung von 20% zu leisten. |
Versichert sind Hilfsmittel, soweit sie medizinisch notwendig
und ärztlich verordnet sind, wie z. B. Hörgeräte, Kunstglieder, Bruchbänder, Sehhilfen etc. 100% Übernahme |
| KRANKENHAUSBEHANDLUNG - GKV |
KRANKENHAUSBEHANDLUNG - PKV |
Behandlung in zugelassenem Krankenhaus, in das der Arzt
einweist. Übernahme der Mehrkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses. Unterbringung im Mehrbettzimmer. Selbstbeteiligung während der ersten 14 Tage. Behandlung durch die
diensthabenden Ärzte.
Allgemeine Besuchszeiten.
Kein Krankenhaustagegeld. |
Freie Wahl des Krankenhauses. Je nach Versicherungsschutz
Unterbringung im Mehr-, Zwei- oder Einbettzimmer sowie privatärztliche Behandlung (einschließlich Chefarztbehandlung). Individuelle Besuchszeiten. Bezahlung der
Krankenhaus-Rechnung direkt durch das PKV-Unternehmen. Krankenhaustagegeld anstelle nicht beanspruchter Wahlleistungen.
eigene Sanitärzelle,
Telefon, TV, Radio |
| EINKOMMENSAUSFALL - GKV |
EINKOMMENSAUSFALL - PKV |
bis zur Versicherungspflichtgrenze
70 % des letzten
Nettoeinkommens |
Krankentagegeld bis zum Nettoeinkommen möglich.
Zahlungsbeginn nach Bedarf vereinbar, für Arbeitnehmer frühestens nach Wegfall der Entgeltfortzahlung. Zahlungsdauer unbegrenzt. Endet, wenn Berufsunfähigkeit eintritt oder
Altersruhegeld gezahlt wird. |
| ZAHNERSATZ - GKV |
ZAHNERSATZ - PKV |
Seit dem 01.01.99 gibt es keinen Unterschied
mehr nach dem Lebensalter: Alle Versicherten haben Anspruch auf einen Festzuschuß i.H.v.
50% zu den Zahnersatzkosten (bis max. 65%) |
Prozentual, zusätzliche Höchstsummenbegrenzung möglich. Leistung zw. 60% bis 90% |
| KRANKENSCHUTZ IM AUSLAND - GKV |
KRANKENSCHUTZ IM AUSLAND - PKV |
Geltung im Inland und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Keine Erstattung der Kosten bei Behandlung in anderen Ländern (Ausnahmen) nur in Härtefällen, sonst private
Zusatzversicherung notwendig. Keine Finanzierung des Rücktransportes.
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Unbegrenzte Geltung in Europa -
ohne zeitliche Begrenzung,
bei vielen Gesellschaften
Weltgeltung ohne Zuschlag. |
| KÜNDIGUNG - GKV |
KÜNDIGUNG - PKV |
Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV endet mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat an, in dem
das Mitglied den Austritt erklärt.
Allgemein: Erlöschen der freiwilligen Mitgliedschaft bei zweimonatiger Nichtzahlung der Beiträge. Bei einer
Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
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Durch den Versicherten: spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Außerordentliches Kündigungsrecht z.B. bei Eintritt der Versicherungspflicht oder Erhöhung der Beiträge.
Durch PKV-Unternehmen: bei Vollversicherung Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Außerordentliches Kündigungs- oder Rücktrittsrecht z.B. bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Anzeigepflicht.
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| BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG - GKV |
BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG - PKV |
| nicht möglich |
je nach Gesellschaft und Tarif -
wenn keine Leistungen in Anspruch
genommen werden -
bis zu 6 Monatsbeiträgen erstattbar |
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