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Private Krankenversicherung und die Versicherungspflicht

Versicherungspflicht gemäß SGB V

 

Seit dem 1.01.2009 gilt in Deutschland Krankenversicherungspflicht für alle. Zuvor beschränkte sich die Versicherungspflicht auf einen bestimmten Personenkreis und auf die gesetzliche Krankenversicherung. Geregelt wurde das Ganze durch den § 5 SGB V.

Demzufolge waren die folgenden Personenkreise gesetzlich krankenversicherungspflichtig:

  • Arbeiter und Angestellte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind (mit einem Einkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze
  • Auszubildende in Angestellten- und Arbeiterberufen
  • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen.
  • Eingeschriebene Studenten
  • Praktikanten
  • Rentner nach den Bestimmungen der Krankenversicherung der Rentner
  • Teilnehmer an berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation
  • Selbständige Künstler und Publizisten nach den Bestimmungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes
  • Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz
  • Landwirte nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
  • Behinderte unter bestimmten Voraussetzungen

Wer unter die Krankenversicherungspflicht fällt, muss aber nicht auf den Komfort einer privaten Absicherung verzichten. Mit Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze können Arbeiter und Angestellte in die Private Krankenversicherung wechseln. Aber auch den gesetzlich Versicherungspflichtigen bietet die PKV durch ihre Zusatztarife eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Krankenversicherungsschutz!

Kurze Randbemerkung: Anstatt von der Versicherungspflichtgrenze spricht man oft auch von der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die Begriffe sind als synonym zu betrachten.

Auch in unserem Weblog beschäftigen wir uns mit dem Thema Versicherungspflicht, dort geht es z.B. um die Befreiung von der Versicherungspflicht. Schauen sie doch einfach mal rein ins PKV-FInancial Blog. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen oder unseren kostenlosen Krankenversicherungsvergleich nutzen.

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