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Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
regeln das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsunternehmen und
Versicherungsnehmer. Die Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung
(MB/KK) sind im Zusammenhang mit dem Teil II (Änderungen der Unternehmen)
und den Tarifbedingungen zu sehen.
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Marktübergreifend
läßt sich der Versicherungsumfang für eine private Krankenversicherung
Aufwendungen vereinfacht
darstellen.
Ergänzend dazu
gilt es in der privaten Krankenversicherung nach Teil I der Versicherungsbedingungen
(MB/KK 94) zwischen
zu unterscheiden
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Was ist eine substitutive Krankenversicherung?
Eine substitutive
Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung, die ganz oder teilweise
den Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt.
Die substitutive Krankenversicherung umfaßt die Krankheitskostenvollversicherung,
die Krankentagegeldversicherung und die Pflegepflichtversicherung.
Die substitutive Krankenversicherung
beinhaltet nicht die Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung!
Einige wichtige Vorschriften
für die substitutive Krankenversicherung!
Das ordentliche Kündigungsrecht
für den Versicherer ist im Versicherungsvertrag auszuschließen.
Die Prämien
sind auf versicherungsmathematischer Grundlage zu berechnen (Wahrscheinlichkeitsrechnung).
Die Alterungsrückstellungen
sind nach HGB § 341 zu bilden.
Dem Versicherungsnehmer
ist im Versicherungsvertrag ein Recht auf den Wechsel in einen anderen
Tarif einzuräumen.
Gemäß
§ 178f VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist dem Versicherungsnehmer
der Wechsel in einen anderen gleichwertigen Tarif des Unternehmen unter
Mitnahme aller erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen
zu gewähren. Sieht er neue Versicherungsschutz eine Mehrleistung
vor, so können für diese Mehrleistung Wartezeiten oder Risikozuschläge
verlangt, oder gar ein Leistungsausschluß vereinbart werden. (Diese
Bestimmung in sehr mit Vorsicht zu genießen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht
wurde die praktische Umsetzung sehr eingeschränkt.)
Privatversicherte,
die das 65. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten 10 Jahren ununterbrochen
in der PKV voll versichert waren, haben das Recht unter Mitnahme aller
erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen in den Standardtarif
der PKV zu wechseln. Der Standardtarif garantiert, daß kein höherer
Beitrag als der durchschnittliche Höchstbeitrag der GKV zu zahlen
ist. Die tariflichen Leistungen entsprechen im Wesentlichen der GKV.
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Leistungen für ambulante Heilbehandlungen
(MB/KK 94 §4(1))
- Ärztliche Beratung,
- Hausbesuche,
- Untersuchungen,
- ambulante Operation,
- Vorsorgeuntersuchung,
- Sonderleistungen,
- Röntgendiagnostik und
-therapie.
- Psychotherapeutische
Behandlungen sind regelmäßig nicht uneingeschränkt mitversichert. Einige
Unternehmen schließen diese sogar aus, leisten nur in begrenztem Umfang
(z.B. bis 20 Sitzungen, bis 1.000 Euro Rechnungsbetrag) oder andere
wiederum nur nach vorheriger Zustimmung nach Vorlage eines ärztlichen
Attestes.
- Heilpraktikerbehandlungen sind soweit
der Tarif nichts anderes vorsieht mitversichert. Einige Unternehmen schließen
Heilpraktikerleistung aus, beschränken die tariflichen Leistungen auf den Mindestsatz der
GebüH oder regulieren Heilpraktikerleistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte
nach vergleichbaren Positionen. (MB/KK 94 §4 (2))
- Leistungen durch Hebammen und
Entbindungspfleger.
- Schutzimpfungen (Regelmäßig sind
Schutzimpfungen aufgrund von Auslandsreisen von der Leistung ausgeschlossen).
- Arzneimittel (MB/KK 94 §4(2))
sind alle aus der Apotheke bezogenen Medikamente, die von Ärzten (oder ggf. von
Heilpraktikern) verordnet und medizinisch notwendig sind.
- Hilfsmittel (MB/KK94 §4 (2))
sind vor allem technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder
ausgleichen sollen.
Hinweis aus der Praxis:
Hilfsmittel reichen von der Brille über den Rollstuhl bis zu Heimdialyse.
Achten Sie auf die Formulierungen in den Versicherung- und Tarifbedingungen.
Einige Unternehmen sehen nur sehr eingeschränkte Leistungen vor (wobei
die Erstattungshöhe auf einen bestimmten Euro-Betrag je Hilfsmittel
eher hinzunehmen ist, als eine abschließende Auflistung von tariflich
zu erstattenden Hilfsmitteln z.B. ohne Krankenfahrstuhl, ohne Heimdialyse,
ohne Hörgerät, ohne orthopädische Schuhe, ohne elektr. Kehlkopf usw.)
- Heilmittel (MB/KK 94 §4 (2))
sind Anwendungen physikalischen Medizin (z.B. Massagen, Wärmebehandlungen,
Krankengymnastik usw.)
Hinweis aus der Praxis:
Einige Unternehmen sehen nur eine eingeschränkte Leistung vor. Hier
sind insbesondere ein verkürztes Verzeichnis für Heilmittel, oder Leistungen
bis zum einem bestimmten Jahreshöchsbetrag oder nur eine eine prozentuale
Erstattung anzuführen. Gerade "neuere" Tarife sparen an dieser
Stelle. Bedenken Sie hierbei in jedem Fall, daß mehrere tausend Mark
Rechnungsbetrag für Heilmittel nach einem (Sport-) Unfall nichts außergewöhnliches
sind. (10x Massage mit Fango kosten ca.350 Euro bis 500 Euro)
- Krankentransporte
Hinweis aus der Praxis:
Einige Tarife sehen Leistungen für ambulanten Notfalltransporte, andere sogar die
Transportkosten zur und von der Heilbehandlung bei ärztlich bescheinigter
Gehunfähigkeit.
- Alternative Medizin (MB/KK 94
§4 (4))
Grundsätzlich gilt, der Versicherer
leistet im vertraglichem Umfang für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und
Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber
hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso
erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen
Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine
Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener
schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. (MB/KK 94 §4 (6))
Hinweis aus der Praxis:
Einige Unternehmen legen diese Paragraphen sehr genau aus, andere sind gegenüber der
"Alternativen Medizin" sehr offen. Es gibt auch spezielle Tarife mit einem
sogenannten Positivkatalog für alternative Heilmethoden. Positivkataloge erscheinen im
ersten Augenblick als positiv, sind jedoch zum Zeitpunkt abschließend und müssen nicht
angepaßt werden. Ein 1998 umfangreicher Positivkatalog kann in einige Jahr seinen Wert
verloren haben. Bitte unterscheiden Sie auch dahingehend, ob der Tarif bestimmte
Behandlung an bestimmte Diagnosen knüpft.
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Leistungen für stationäre Heilbehandlung
Es gilt für den
Versicherten die freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern,
die unter ständiger ärztlicher Leistung stehen, über ausreichende
diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und
Krankengeschichten führen. (MB/KK 94 §4 (4))
Der Versicherer ersetzt
im tariflichen Umfang die Kosten für
- allgemeines Krankenhausleistung
(Pflege, ärztliche Leistungen, Unterbringung, usw.) und
- Wahlleistungen
(Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung)
Für die medizinisch
notwendige stationäre Behandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren
bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen,
im übrigen aber die Voraussetzungen nach Abs.4 erfüllen, werden
die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn der Versicherer diese
vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat.
Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfang auch für die stationäre
Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorium geleistet. (MB/KK 94
§4 (5))
Mit eingeschlossen sind regelmäßig auch Krankentransporte.
Hinweis
aus der Praxis:
Folgende Formulierungen
sind hier beispielhaft anzuführen:
- Medizinisch notwendige
Krankentransporte zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus.
- Medizinisch notwendige
Krankentransporte zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
- Medizinisch notwendige
Krankentransporte bis zu einer Entfernung von 100 km.
Einige Unternehmen
schließen auch Auslandsrücktransporte mit in die tariflichen Leistungen
ein. Diesen Punkt erachten wir als unwichtig, denn für rund 8,- Eurok
Jahresprämie bekommen Sie eine Jahrespolice auf dem Markt (unsere eigene
Entwicklung kostet 8,50 Euro jährlich). Einen aktuellen und individuellen
Tarifvergleich erhalten sie kostenlos unter
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| Leistungen der Zahntarife
Zahntarife können Leistungen für
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz
- Kieferorthopädie
- Material- und Laborleistungen
enthalten.
Hinweis aus der Praxis:
Es gibt Tarife mit prozentualer Erstattung für jede einzelne Behandlungsart z.B.
- 100% Erstattung
für Zahnbehandlung, 80% Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie
oder
- 100% Erstattung
bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro,
darüber dann 80% Erstattung.
Häufig sehen die Tarife bei
Zahnersatz und Kieferorthopädie vor Behandlungsbeginn die Vorlag eines Heil- und
Kostenplanes beim Versicherer vor. Geschieht dies nicht, kürzen Unternehmen die
tariflichen Leistungen um bis zu 50%.
Summenbegrenzungen in den ersten Jahren.
In den letzten Jahren
wurden verstärkt Summenbegrenzungen in den Zahntarifen eingeführt.
Viele Interessenten einer privaten Krankenversicherung ist das ein Dorn
im Auge, sie glauben ein Tarif mit einer Summenbegrenzung sei ein minderwertiger
Tarif. .
Das Gegenteil ist der Fall, denn neben einem umfangreichen Fragenkomplex
im Antrag zum Zustand der Zähne kann nur noch mit dieser Maßnahme der
Zahntourismus auf Kosten der Versichertengemeinschaft eingeschränkt werden.
In den letzten Jahren ließen viele private Krankenversicherung Versicherte sich gleich nach Abschluß
ihrer Versicherung das Gebiß ganz oder teilweise sanieren.
Inlays anstelle der Amalgamfüllungen sind hier beispielhaft anzuführen.
Rechnungsbeträge in fünfstelliger Höhe waren keine Seltenheit. Wir geben
hierbei zu bedanken, daß bei einer Monatsprämie von 60 Euro
für den Zahntarif und einer Versicherungszeit von vielleicht einem Jahr
den verbleibenden Rechnungsbetrag die Versichertengemeinschaft bezahlt
hat.
Ein Begrenzung der tariflichen Leistungen ist daher im Sinn der Versichertengemeinschaft,
zudem bei unfallbedingten Aufwendungen bei nahezu allen Angeboten die
Summenbegrenzung vollständig entfällt. (Wenn nicht der Fall bitte nicht
abschließen!!)
Hinweis
aus der Praxis
Für Zahnersatz und
Kieferorthopädie werden im ersten Jahr Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag
von 1.000 Euro, im zweiten
Jahr bis 2.000 Euro, im dritten
Jahr bis 4.000 Euround ab
dem 4. Jahr dann in unbegrenzte Höhe erstattet.
Bei unfallbedingten
Aufwendungen in den ersten drei Versicherungsjahren entfallen die Summenbegrenzungen.
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Welche Ausschlüsse nach §5
MB/KK 94 sind bei einige Angeboten mitversichert?
Kur- und
Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen (§5 Abs.1d MB/KK 94) sind
in einigen Tarifen mitversichert. Zu unterscheiden gilt es zwischen einer ambulanten Kur
oder einer stationären Kur- und Sanatoriumsbehandlung.
Ambulante Kuren sind in vielen Tarifen mitversichert, oder können über einen Zusatztarif
(Kurkosten- oder Kurtagegeldtarif) eingeschlossen werden.
Hinweis
aus der Praxis
Folgenden Varianten
sind denkbar.
Erstattet werden die
Aufwendungen bei medizinischer Notwendigkeit
Erstattet werden die
Aufwendungen für max. 4 Wochen. Ein Erneuter Anspruch besteht erst nach Ablauf von 3
Monaten
-
Erstattet werden die Aufwendungen bis max. 50 Euro pro
Tag bis max. 28 Tage alle 24 Monate.
Stationäre Kur- und
Sanatoriumsbehandlung sind selten eingeschlossen.Zu unterscheiden gilt diese auch zu
einer Anschlußheilbehandlung im direkten Anschluß an einen längeren
Krankenhausaufenthalt oder einer REHA-Maßnahme durch einen gesetzlichen
Rehabilitationsträger.
Ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad
oder Kurort (Kurortklausel)(§5 Abs.1e MB/KK 94)
Sie bekommen eine
Heilbehandlung vom Hausarzt verschrieben und wollen diese im benachbarten Kurort
einlösen. Bei einigen Angeboten ist das leider nicht möglich. Achten Sie darauf in vor
dem Abschluß.
Schadenminderungspflicht (§5
Abs.2 MB/KK 94)
Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart
sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen
angemessenen Betrag herabsetzen.
Eine unangemessenen Behandlung in diesem Sinne wäre z.B. eine
Krankenhauseinweisung wegen eines einfach gebrochenen Fingers oder eine
Computertomograpie wegen eines Holzsplitters im Finger. Problematisch könnte
sich aber, wie bei einigen Gesellschaften üblich, eine weitere Einschränkung
über den MB KK auswirken bei einigen Gesellschaften ist folgendes zu lesen:
Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen
vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß oder wird für eine
medizinisch notwendige Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme eine
unangemessen hohe Vergütung berechnet, so kann der Versicherer seine
Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
Wenn eine Krankenversicherung mit dieser Formulierung bis zum 3,5 fachen
Satz der GOÄ / Goz leistet, dann frage ich mich, was eine unangemessen hohe
Vergütung bedeutet?
Hinweis
aus der Praxis
Klären Sie hohe oder
überhöhte Honorarforderungen vor Ihrer Zusage zuerst mit ihrem Versicherer ab. Dieser
hat die nötige Erfahrungen und eine vorherige Zusage schwarz auf weiß ist besser als ein
spätere Ablehnung. Im Fall von stationären Eingriffen wird in den überwiegenden Fällen
sowieso eine Kostenübernahmeerklärung des Versicherer vor dem Eingriff notwendig
sein.
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Begrenzungen des Versicherungsschutzes
Auslandsaufenthalt
Nach §1 Abs.4 der MB/KK 94 erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Heilbehandlung
in Europa - zeitlich unbegrenzt. Voraussetzung hierfür die der Hauptwohnsitz des
Versicherungsnehmers im Geschäftsgebiet des Versicherers - in Deutschland.
Bei Aufenthalt im außereuropäischen Ausland hingegen besteht während des ersten Monats
eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne
besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muß der Aufenthalt wegen notwendiger
Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz,
solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit
antreten kann, längstens aber für weitere zwei Monate.
Hinweis aus der
Praxis:
In vielen Fällen wird bereits eine
erweiterter Versicherungsschutz angeboten.Bis zu 3 Monaten Aufenthaltsdauer, bis zu 12
Monate oder bei zustellfähiger Korrospondenzanschrift in Deutschland sogar zeitlich
unbegrenzt. Falls dies nicht der Fall ist, so sprechen Sie rechtzeitig vor der Abreise mit
Ihrem Versicherer. Alternativ bietet sich dazu noch die Möglichkeit einer
Auslandsreisekrankenversicherung an. Einige Unternehmen haben gerade bei langfristigen
Reise preisgünstige und leistungsstarke Angebote.
Wartezeiten (§3 Abs.2 MB/KK 94)
- Die allgemeinen Wartezeiten betragen
3 Monate,
- die besonderen Wartezeiten betragen
8 Monate und gelten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und
Kieferorthopädie.
Die allgemeinen Wartezeiten entfallen bei Unfall und bei Nachversicherung des Ehegatten innerhalb von 2 Monaten nach
Eheschließung (die besonderen Wartezeiten bleiben bestehen).
Darüber hinaus entfallen die Wartezeiten
- bei Übertritt von der Gesetzlichen
Krankenversicherung; dabei werden die dortigen Versicherungszeiten
(Vorversicherungszeiten) auf die Wartezeiten der Privaten Krankenversicherung angerechnet.
Dies hat regelmäßig einen Erlaß der Wartezeiten zur Folge.
- verbreitet zwischenzeitlich auch bei
Übertritt von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen; dabei werden auch die
Vorversicherungszeiten angerechnet.
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In Zeiten von Geiz ist Geil ist es zwar schick eine billige Krankenversicherung
zu finden, aber billig muss noch lange nicht günstig bedeuten. Bedenken Sie dieses, wenn Sie ihren Online Vergleich Private Krankenversicherung machen.
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Krankenversicherung Vergleich online
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