PKV
Versicherungspflichtgrenze - PKV - Beitragsbemessungsgrenze - Krankenversicherung - Beitrag Bemessungsgrenze 2010

Welche Voraussetzungen gibt es für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung bzw PKV?
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Grundsätzlich gilt: Sie können in eine Private Krankenkasse wechseln, wenn sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Das gilt einkommensunabhängig für selbständig Tätige, Selbständige in Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte Apotheker) können spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung abschließen. Ausnahmen: selbständig Tätige Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten unterliegen zunächst der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Versicherungspflichtgrenze weicht von der Beitragsbemessungsgrenze ab.

Unter welchen Umständen können Arbeitnehmer in die PKV wechseln?

Arbeitnehmer könnten sich erst dann aus der Pflicht-Mitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenkasse lösen und in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches sozialversicherungspflichtiges Brutto-Einkommen über der Versicherungs-Pflichtgrenze (siehe auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. Zum Brutto-Einkommen gehören Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Leistungs-Bonus-Zahlungen.

Verschärfung der Versicherungspflichtgrenze von 2008-2010

Diese Regelung wurde mit der Anfang 2007 verabschiedeten Gesundheitsreform verschärft. Danach musste ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben und diese voraussichtlich im vierten Kalenderjahr überschreiten um dann zum 01.01. des vierten Jahres in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Erfreulicherweise wurde diese Regelung für das Jahr 2011 wieder von drei Jahren auf ein Jahr reduziert.

Die allgemeine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse!

Neu ist nach der Gesundheitsreform auch die allgemeine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Diese gilt seit 01.04.2007 für alle in Deutschland lebenden Menschen welche der GKV zuzuordnen sind. Der GKV zuzuordnen ist jeder Nichtversicherte der keinen anderweitigen Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen hat. Dies ist dann der Fall wenn ein Nichtversicherter zuletzt in einer GKV versichert war.

Die allgemeine Versicherungspflicht

Die allgemeine Krankenversicherungspflicht beginnt nach der Gesundheitsreform zum 01.01.2009. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle welche der gesetzlichen Krankenkasse zuzuordnen sind rückwirkend zum 01.04.2007 in der GKV versichert werden. Alle welche der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind müssen sich in der PKV versichern. Hier kommt dem Basistarif besondere Bedeutung zu, da in diesen Tarif die Private Krankenversicherung alle Personen, welche der PKV zuzuordnen sind, ohne Risikozuschläge aufnehmen muss. Seit dem 01.07.2007 steht der modifizierte Standardtarif dieser Personengruppe offen. Versicherte in dem modifizierten Standardtarif werden zum 01.01.2009 in den Basistarif überführt

Achtung - Verwechslungsgefahr bei den Bemessungsgrenzen!

Aufgepasst. Man sollte die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nicht verwechseln. Seit 2003 sind sie von einander losgelöst zu betrachten. Im Folgenden sehen sie eine Gegenüberstellung.

Versicherungs-Pflichtgrenze 2011Beitrags-Bemessungsgrenze 2011

Mit der Versicherungspflichtgrenze gibt der Gesetzgeber vor, bis zu welcher Einkommens-Höhe brutto (derzeit 4.125 Euro monatlich / 49.500 Euro pro Jahr) ein Arbeitnehmer automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein und bleiben muss.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag vom Einkommen (derzeit 3.712,50 Euro monatlich / 44.550 Euro pro Jahr) Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden.

Update 28.10.2010: Am 3. September 2010 wurden die voraussichtlichen Zahlen für die Jahresarbeitsentgeltgrenze/Versicherungspflichtgrenze 2011 bekannt gegeben.

Update 21.10.2010: Die voraussichtlichen Zahlen für die Beitragsbemessungsgrenze 2011 für die gesetzliche Pflegeversicherung und Krankenversicherung liegen vor. 44.550,00 Euro im Jahr bzw 3.712,50 Euro im Monat, weitere Details finden Sie in unserem Weblog unter Beitragsbemessungsgrenze 2011.

Weitere Beiträge zum Thema Versicherungspflicht- und Bemessungsgrenze finden Sie in unserem PKV Weblog.

Zum Abschluss noch eine aktuelle Übersicht zu den Bemessungsgrenzen: Beitragsbemessungsgrenzen 2010 für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Desgleichen für die Beitragsbemessungsgrenzen 2009 und 2008.

Befreiung von der Versicherungspflicht - besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Bei den Regelungen um die Versicherungspflicht- und Bemessungsgrenze gibt es eine Ausnahme: Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 bereits privat versichert waren – in ihrem Einkommen jetzt aber von der Versicherungspflichtgrenze überholt werden, gilt ein anderer Grenzwert: Sie können sich solange von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen, wie ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt. Diese Bemessungsgrenze wird auch als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet.

Wenn nun Beitragsbemessungsgrenze und der durchschnittlichen Beitrags-Satz steigen, wird sich auch der durchschnittliche Höchst-Beitrag der GKV ändern. Für das Jahr 2009 lag dieser Wert bei 569 Euro.

Arbeitgeber-Zuschuss steigt

Alle Kosten steigen. So müssen auch die Arbeitgeber tiefer in die Tasche greifen. Der Arbeitgeber-Anteil, der maximal die Hälfte des durchschnittlichen Beitrags-Satzes für die private Krankenversicherung eines Angestellten ausmacht, muss ab 2010 für seine privat versicherten Arbeitnehmer maximal 262,50 Euro (2009: 257,25 Euro) zu deren Krankenversicherungs-Beitrag dazuzahlen.

Der Arbeitgeber-Zuschuss zu einer privaten Pflege-Pflichtversicherung steigt in Abhängigkeit von der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung auf maximal 36,56 (2009: 35,83) Euro monatlich.

Wenn Sie noch Fragen zu den hier behandelten Themen Versicherungspflichtgrenze, PKV, Beitragsbemessungsgrenze, Krankenversicherung oder JAEG haben, nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf oder nutzen unseren kostenlosen Service fuer einen individuellen Krankenversicherungsvergleich.

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