Verbraucherschützer fordern ein Ende der privaten Krankenversicherung

März 10th, 2010 by Andre | 3 Comments | Filed in News

Während auf politischer Ebene über die Kopfpauschale gestritten wird, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ganz eigene Vorstellungen davon, wie das deutsche Gesundheitssystem wieder auf Trab gebracht werden könnte. Der Vorstand spricht sich dafür aus, die private Krankenversicherung aufzulösen, um der Kostenexplosion entgegenzuwirken.

Der Vorstand des vzbv, Gerd Billen, begründet den Vorschlag damit, dass ein Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung schlichtweg ineffizient sei. Patienten könnten zudem nicht nachvollziehen, weshalb die gleiche Leistung abhängig von der Kassenzugehörigkeit unterschiedlich viel wert sei.

Die PKV abzuschaffen ist allerdings nur einer von vielen Bausteinen, mit denen die Verbraucherschützer die Kosten in den Griff bekommen wollen. Als weiterer Posten stehen die Ausgaben für Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel und die ärztliche Versorgung auf ihrer Liste. Hier gebe es erhebliche Reserven und werde von einem Effizienzpotential von bis zu 20 Prozent ausgegangen. „Bei zehn Prozent reden wir bereits über 50 Milliarden Euro“, so Billen.

Gespart werden könne unter anderem, wenn eine bessere ambulante Versorgung gewährleistet wäre, so der Fachbereichsleiter Gesundheit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Stefan Etgeton. Viele Gebiete seien noch unterversorgt. Hier müsse mit Aufschlägen dafür gesorgt werden, dass Ärzte sich in diesen Regionen niederließen. Grundsätzlich müsse auch für mehr Transparenz gesorgt und den Patienten die Möglichkeit von Leistungsvergleichen eröffnet werden.

Von der Bundesregierung fordert Gerd Billen Zahlen und Daten, damit die vorhandenen Ideen bewertet werden können, und dass sie die Probleme aus Sicht der Versicherten betrachte. Ob nun eine Gesundheitsprämie komme oder das alte System fortbestehe – beides stelle kein Unglück dar.

Die private Krankenversicherung im Rentenalter

März 4th, 2010 by Manfred | No Comments | Filed in Private Krankenversicherung, Rente

Es ist inzwischen eine Binsenweisheit, dass die Kosten in der Krankenversicherung steigen. Die Beiträge für PKV Versicherte sinken zunächst einmal mit dem Eintritt in die Rente:

  1. Weil das Krankentagegeld natürlich nicht mehr benötigt wird
  2. Weil der gesetzliche Zuschlag ab dem 60 Lebensjahr nicht mehr erhoben wird
  3. Wird das durch diesen Zuschlag angesparte Kapital ab dem 65 Lebensjahr genutzt um die notwendigen Beitragsanpassungen zu vermeiden. Ab dem 80 Lebensjahr wird das restliche Kapital für Beitragssenkungen genutzt
  4. Erhält der PKV-Versicherte von der Dt. Rentenversicherung auch einen entsprechenden Beitragszuschuss, dieser ist allerdings auf die Höhe der Beitrag in der GKV entsprechend reduziert
  5. Zu guter Letzt predige ich immer eine Sparvertrag Beitragsentlastung, einen Teil der eingesparten Beträge sollte man fürs Alter auf die hohe Kante legen. Meiner Ansicht nach kann es doch nicht sein, dass man in jungen Jahren wo man gesund ist und die Leistung der PKV nicht benötigt bestens versichert ist und dann im Rentenalter, wenn die Zeit gekommen ist, dass man die Leistungen der PKV benötigt, die Beiträge nicht mehr finanzieren kann. Eine solche Einstellung führt den Versicherungsgedanken, der auch in der PKV eine Rolle spielt ad absurdum. Deshalb ist es wichtig einen Teil der durch den Wechsel in die PKV eingesparten Beiträge für diese Zeit anzulegen. Es ist wichtig diesen Sparvertrag gleich zu Beginn mit abzuschließen, weil man sich schnell an das höhere Nettoeinkommen gewöhnt und das höhere Einkommen in dem monatlichen Etat untergeht.

Werden diese Punkte beherzigt dann sollte für den PKV Versicherten im Alter alles in Ordnung sein. Wenn man sich dann noch bei der Auswahl der PKV ein finanzstarkes Unternehmen herausgesucht hat, umso besser.

Nicht nur in der privaten Krankenversicherung kann die Frage der Finanzierung der Beiträge zum Problem werden. Die Finanzierung der Beiträge ist auch in der gesetzlichen Krankenkasse nicht problemfrei. Kommen wir von daher nun zu den gesetzlich krankenversicherten Rentnern. Hier kann man zwei Gruppen unterscheiden:

  1. Die GKV pflichtversicherten Rentner, für diese gilt, dass die Beiträge nur für die Rentenleistungen der Dt. Rentenversicherung und für Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge zu bezahlen sind. Für die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist der halbe Beitrag fällig ( die DRV zahlt damit die andere Hälfte) und für Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge ist der volle Beitragssatz zu zahlen. Ein erhebliches Argument für die BAV zur Finanzierung der GKV sozusagen. Die Voraussetzung um in die Krankenversicherung der Rentner der GKV zu kommen ist im SGB V § 5 (1) Satz 11 beschrieben:

    Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren.

    Die große Frage ist, wie lange sich die GKV diesen Luxus noch leisten wird, mit zunehmender Finanzierungslücke in der GKV könnte ich mir vorstellen, dass dieses Privileg der GKV versicherungspflichtigen Rentner fallen wird. In diesem Falle würden für alle Rentner alle Einkünfte zur Berechnung des Beitrages herangezogen, so wie das heute schon für freiwillig versicherte Rentner der Fall ist

  2. Für alle welche heute die gesetzliche Vorgabe nach SGB V § 5(1) Satz 11 nicht erfüllen können, bleibt auch im Rentenalter nur die freiwillige Krankenversicherung. Hier gilt, dass der Beitrag für alle Einkünfte zu entrichten ist. dazu habe ich ein recht aktuelles Urteil gefunden, welches der GKV ungeahnte Einnahmemöglichkeiten erschließen könnte. Die Fachzeitschrift “PKV publik” berichtet in der Ausgabe (Heft 1/2010, S. 12) über ein Urteil des Bundessozialgerichtes BSG, 27.01.2010 – B 12 KR 28/08 R). Nach dem Bericht müssen freiwillig GKV versicherte Rentner auch für Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse und soziale Pflegeversicherung zahlen. Der Beitrag ist auch fällig, wenn die Rentenversicherung mit der Auszahlung eines Einmalbetrages als Kapitalabfindung beendet wird. Nach dem BSG Urteil darf die GKV in einem solchen Fall eine fiktive monatliche Rentenauszahlung zur Berechnung des Beitrag annehmen. Grundlage für dieses Urteil war die Klage eines freiwillig GKV versicherten Rentners gegen seine Krankenkasse. Dieser bekam im Jahre 2007 eine Rentenversicherung zur Auszahlung. Diese Versicherung sah eine Jahresrente von 767 EUR oder eine Kapitalabfindung von 16.622,55 EUR vor. Der Kläger entschied sich für die Kapitalabfindung und meldete diesen Betrag auch seiner Krankenkasse. Nun wurde von der Krankenkasse die Einnahme aus dieser Rentenversicherung für die Höhe des Beitrags herangezogen Die übliche Berechungsmethode ist, dass die für 10 Jahre fiktiv hochgerechneten Rentenbezüge aus der privaten Rentenversicherung verbeitragt werden. Vor dem BSG führte der Kläger aus, dass man die Rentenversicherung mit einem Sparvertrag vergleichen könne, dieser wäre schließlich nicht beitragspflichtig. Dem wollten die Richter am BSG nicht folgen, der Gleichheitsgrundsatz sei durch das Vorgehen der Krankenkasse nicht verletzt. Nach dieser Entscheidung des BSG müssen freiwillig GKV-Versicherte Beiträge für Erträge aus allen Einkunftsarten, z.B aus Abfindungen, Spareinlagen, Immobilienvermietungen oder auch privaten Rentenversicherungen, entrichten.

Private Krankenversicherungen wollen direkt mit Leistungserbringern verhandeln

März 3rd, 2010 by Andre | No Comments | Filed in GKV, PKV, Politik

Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) pocht darauf, die gleichen Rechte zu erhalten wie die gesetzlichen Krankenkassen. Ziel ist es, mit der Pharmaindustrie und den Ärzten Verträge aushandeln zu können, um den finanziellen Druck zu mindern. Der hatte Anfang des Jahres zu enormen Beitragssteigerungen geführt und den PKV ein eher negatives Image verschafft. Dazu trug auch eine IGES-Studie bei, laut der die Leistungsausgaben und Beiträge der PKV deutlich schneller steigen als bei den gesetzlichen Kassen.

Dieser Entwicklung müsse Einhalt geboten werden, so der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Reinhold Schulte. „Wir brauchen vom Gesetzgeber dringend das Mandat“, forderte er im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Focus und bezieht sich dabei auf die direkten Verhandlungsmöglichkeiten. Damit würden exakte Qualitätsmaßstäbe geschaffen und könnten die Kosten besser kontrolliert werden. Derzeit beschleicht den Verbandsvorsitzenden das Gefühl, Ärzte glichen das, was sie nicht mehr von den gesetzlichen Kassen erhielten, „unverfroren mit überflüssigen Leistungen“ über die PKV aus. Für Reinhold Schulte ist das „ein nicht hinnehmbarer Zustand“.

Angesichts der Diskussion um die Kopfpauschale und eine Umstrukturierung des Gesundheitswesens, wird es für die privaten Krankenversicherungen nicht leicht, diesen Wunsch durchzusetzen. Mit Johannes Singhammer, Gesundheitsexperte der CSU, haben sie immerhin einen Politiker, der sich auf ihre Seite stellt. Auch er fordert dazu auf, dass Verteuerungen wie sie aktuell zu beobachten seien, vermieden werden müssen. Dabei spricht er vor allem für die Kunden der PKV, insbesondere Beamte der unteren Gehaltsstufen: „Wir können nicht tatenlos zusehen, dass privat Versicherte einen immer höheren Teil ihres Einkommens für ihre Krankenversicherung aufwenden müssen.“ Verträge der PKV mit den Leistungserbringern seien ein Weg, die Beitragsexplosion zu bremsen.

Neue Gebührensätze für den PKV-Basistarif in der Kritik

Februar 25th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Krankenversicherung, News

Einen Basistarif anbieten zu müssen, hat den privaten Krankenversicherungen (PKV) von Anfang an missfallen. Inzwischen scheinen sich die Versicherer aber in ihr Schicksal gefügt zu haben. Zumal es jetzt ausnahmsweise auch mal gute Nachrichten für die Unternehmen gibt: Der PKV-Verband hat vorige Woche gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Gebührensätze für den ungeliebten Tarif vom 1,38- bis 1,8-fachen auf das 0,9- bis 1,2-fache der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) herabgesetzt. Das kommt Balsam für die Seele respektive die strapazierten Kassen gleich.

Allerdings droht dieser Vereinbarung nun von Seiten der Deutschen Ärzteunion Signa das Aus. Signa schrieb in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), dass auf Basis dieser Zahlen keine kostendeckende Behandlung mehr möglich sei. Was aber schwerer wiegen dürfte ist der Vorwurf, dass die KBV gar nicht zu diesem Vertrag mit den Wirtschaftsunternehmen berechtigt gewesen sei, weil es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handele. Dementsprechend weigert sich der Ärzteverband, die Vereinbarung von KBV und PKV anzuerkennen.

Die Ziele der Ärzteunion Signa, die sich seit der Gründung im November 2009 als Interessenvertretung niedergelassener Ärzte und Zahnärzte sieht, liegen ohnehin recht weit von denen entfernt, die bislang angestrebt wurden: Weg von den Sachleistungen hin zum Prinzip der Kostenerstattung. Das hieße, dass Ärzte direkt mit den Patienten einen Vertrag schließen, bei dem sowohl die Versicherungen als auch die Kassenärztlichen Vereinigungen außen vor bleiben. Entfallen würden damit Pauschalen und Budgets. Die Haftung für ärztlich veranlasste Leistungen wäre ebenfalls vom Tisch. Der Patient erhielte dann eine Rechnung, der mindestens der 2,3-fachen GOÄ-Satz zugrunde liegen würde.

Studie zeigt Schwächen der privaten Krankenversicherung auf

Februar 18th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in News, Politik, Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung in der Kritik. Vor steigenden Behandlungskosten sind laut einer Studie des Forschungsinstitutes Iges und des früheren Wirtschaftsweisen Bert Rürup offensichtlich auch privat versicherte Patienten nicht gefeit. Was sich in der Theorie als besserer Schutz darstelle, erweise sich in der Praxis als eher zweifelhaft.

Altersrückstellungen und risikoäquivalente Beiträge wirkten zwar auf dem Papier als Puffer. Fehlender Wettbewerb und stärker steigende Kosten als bei den gesetzlichen Kassen machten die private Krankenversicherung allerdings anfällig für Beitragssteigerungen. Vor allem ältere PKV-Kunden müssten sprunghafte Beitragserhöhungen fürchten, die einen großen Teil des Einkommens aufzehrten.

Erfreut zeigte sich Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), dessen Vorgänger Michael Glos (CSU) die Studie angeregt hatte, nicht über die Ergebnisse. Sie landeten dort, wo sie vorerst niemand sieht: in seiner Schublade. Gleichzeitig meldete Brüderle Nachbesserungsbedarf gegenüber dem Forschungsinstitut an. Ob sich dadurch etwas an der Einschätzung ändert, ist fraglich.

Der PKV-Verband selbst will sich nicht zu einer unveröffentlichten Studie äußern. Die Vorwürfe seien durchaus bekannt, aber nicht wahr. Damit spielen die privaten Krankenversicherungen auf die Andeutung an, dass vor allem junge Kunden mit günstigen Tarifen gelockt würden. PKV-Sprecher Jens Wegner sagt dazu ganz klar: „Wir haben keine Spezialtarife für Junge.“

Eine solche Behauptung findet sich auch nirgends in der Studie. Kritik gibt es allerdings daran, dass gerade gesunden jüngeren Kunden sehr gute Angebote gemacht und dabei der Spielraum bei der Tarifgestaltung voll ausgenutzt würde. Die Studie spricht in diesem Zusammenhang von „einer Politik der Risikoseparierung“.

Während Jüngere die Tarife nutzen könnten, blieben Ältere außen vor, weil ihnen zum einen Verluste bei der Altersrückstellung und eine neue Risikoprüfung drohten. Da auf diese Weise kein Wettbewerb um Bestandskunden möglich sei, gebe es auch keinen Wettbewerb um bessere Ansätze, mit denen das Demographie-Problem bewältigt werden könne.

Die Demographie ist ein weiterer Knackpunkt. In der Studie wird eine mangelnde Demographiefestigkeit kritisiert. In diesem Punkt räumt der PKV-Verband ein, die Rückstellungen zu gering gehalten zu haben. Doch seit 2000 sei der Kurs korrigiert worden und: „Mit 134 Milliarden Euro Altersrückstellungen tut die PKV auf jeden Fall mehr, um die steigenden Gesundheitskosten in einer alternden Gesellschaft aufzufangen als die gesetzliche Kasse mit ihrer Umlagefinanzierung“, heißt es.

Immerhin in einem Punkt gibt es Einigkeit: Die private Krankenversicherung müsse mehr Möglichkeiten erhalten, aktiv die Ausgabenentwicklung zu steuern. Wie wichtig das wäre, zeigen die Zahlen aus der Zeit von 1997 bis 2008. Während die Leistungsausgaben je Versicherten bei den gesetzlichen Kassen um 31 Prozent gestiegen sind, waren es bei den PKV 49 Prozent. Das spreche nicht für eine bessere Versorgung, so Iges. Vielmehr zeigten sich hier die Auswirkungen der höheren Vergütungen für Ärzte und Kliniken. Aus diesem Grund hält das Forschungsinstitut es für angeraten, das Kartellverbot aufzuheben, damit die PKV sich zusammentun und eigene Verträge abschließen können – ein weiterer Aspekt, bei dem der PKV-Verband nicht nein sagen würde.

Neue Krankenzusatzversicherungen der Barmenia

Februar 10th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Zusatzversicherung

Der Markt für private Krankenzusatzversicherungen wird immer dichter, insbesondere bei den Tarifen für Zahnersatz. Die Barmenia Krankenversicherung a.G. ist mit dem Tarif ZGPlus ab sofort auch mit von der Partie. Sie verspricht ihren Kunden, bei Zahnersatz zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung immer garantiert 85 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen zu leisten. Das gilt auch für qualitativ hochwertige Lösungen.

Insgesamt handelt es sich aber um weit mehr als einen reinen Zahnersatz-Tarif. Mit ZGPlus gewährt die Barmenia ein Rundum-Paket für die Zähne inklusive Inlays, Kunststofffüllungen, Aufbiss-Schienen, Wurzel- und Parodontose-Behandlungen, Zahnprophylaxe, Zahnerhalt- und ersatzmaßnahmen, Anästesie und sogar Akkupunktur zur Schmerztherapie. Belohnt werden Kunden, die sich regelmäßig die Zähne putzen und dadurch mehr als die üblichen 50 Prozent Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Denn der Bonus von zehn oder 15 Prozent – damit insgesamt 60 bzw. 65 Prozent – wird von der Barmenia nicht als Vorleistung der GKV abgezogen.

Der zweite Tarif, den die PKV vor wenigen Tagen präsentiert hat, nennt sich PRAEVI und umfasst ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem die urologische und gynäkologische Komplettvorsorge, Mammographie sowie die Lungenfunktionsprüfung. Zusätzlich werden auch die Kosten für Maßnahmen wie Entspannungsverfahren, die präventiv verordnet wurden, von der Barmenia übernommen. Die Barmenia Krankenversicherung betreut derzeit 1,2 Millionen Kunden und ist mit einem Beitragsvolumen von 1,3 Milliarden Euro die Nummer acht unter den PKV in Deutschland.

Kinder dürfen nach der Scheidung in der privaten Krankenversicherung bleiben

Februar 3rd, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Recht

Eine Scheidung bringt meistens Ärger mit sich. Insbesondere, wenn es zu Streitigkeiten über den Unterhalt kommt. Geht es dabei auch um die Kosten für die private Krankenversicherung der Kinder, hat das Oberlandesgericht Koblenz jetzt ein eindeutiges Urteil gesprochen: Ein unterhaltspflichtiger Vater muss auch gegen seinen Willen die Beiträge zur PKV zahlen und kann nicht darauf beharren, dass der Nachwuchs in eine gesetzliche Krankenkasse wechselt (Aktenzeichen: 11 UF 620/09).

Geklagt hatte eine geschiedene Frau. Ihr Ex-Mann weigerte sich, die Kosten für die private Krankenversicherung des gemeinsamen 10-jährigen Sohnes zu übernehmen. Die Frau selbst war wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung gewechselt. Lediglich für den Sohn hatte sie den Status des Privatversicherten beibehalten, weil er sein Leben lang in einer PKV war und aufgrund einer ADS-Erkrankung auf spezielle Therapien angewiesen ist. Die Kosten für die PKV des Sohnes: 180,46 Euro im Monat. Aus Sicht des Vaters wäre es einfacher – und für ihn wesentlich günstiger – wenn auch der Sohn in die gesetzliche Kasse wechseln würde und über die Frau beitragsfrei mitversichert wäre. In dem Fall zeigte er sich bereit, eine Zusatzversicherung zu bezahlen. Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht.

Das Oberlandesgericht erklärte, die Verhältnisse, die das bisherige Familienleben prägten, müssten im Sinne des Kindes so gut wie möglich aufrechterhalten bleiben. Das umfasse auch den Versicherungsschutz über eine PKV. Das gelte vor allem dann, wenn das Kind seit der Geburt und bis zur Scheidung privat krankenversichert war. Die Richter erkannten zudem keinen finanziellen Vorteil. Die vom Vater berechneten 7,46 Euro für den Zusatzschutz hielten sie für zu niedrig angesetzt – zumal nicht einmal feststehe, ob der Junge überhaupt eine Krankenzusatzversicherung erhalten würde. Die Prämie für die PKV muss der Mann übrigens zusätzlich zum Regelunterhalt zahlen.

Machen die Zusatzbeiträge der Krankenkassen die private Krankenversicherung interessanter?

Januar 27th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in GKV, Krankenversicherung, News, PKV

Acht Euro werden die Mitglieder vieler gesetzlicher Krankenkassen demnächst mehr berappen müssen. Das mag den Braten auf den ersten Blick nicht fett machen. Die Frage ist aber, ob es auf Dauer dabei bleibt. Glaubt man den Aussagen der Krankenkassen-Chefs, die am Montag die Zusatzbeiträge bekanntgaben und begründeten, ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. „Schon in den nächsten zwei Jahren werden den Kassen acht Euro nicht mehr reichen“, prognostizierte der Chef der AOK-Schleswig-Holstein, Dieter Paffrath.

Da drängt sich vielen der Gedanke auf, der gesetzlichen Krankenkasse den Rücken zu kehren und – sofern, die Voraussetzungen erfüllt sind – eine private Krankenversicherung abzuschließen. Spitzenverdiener müssen jetzt schon über 630 Euro monatlich an ihre GKV zahlen. Plus Zusatzbeitrag, abhängig davon, bei welcher Kasse man versichert ist.

Ob sich ein Wechsel in die PKV lohnt, hängt in erster Linie von den persönlichen Umständen ab. Hier kann nur eine professionelle Beratung helfen, den richtigen Weg einzuschlagen. Denn auch die gesetzliche Krankenversicherung hat durchaus Vorteile, zum Beispiel die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartner.

Bei der privaten Krankenversicherung ist die Liste der positiven Merkmale deutlich länger. An erster Stelle stehen die Leistungen der PKV, die ganz individuell gestaltet werden können, weit über Chefarztbehandlung und Ein-Bett-Zimmer hinaus. Damit lässt der Versicherungsschutz keine Wünsche offen und deckt bei Bedarf weit mehr ab als die Grundversorgung der gesetzlichen Kassen. Zudem bieten viele Unternehmen ihren Kunden eine Beitragsrückerstattung, wenn sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.

Das sollte jedoch nicht zum Anlass genommen werden, übereilt die Kündigung zu schreiben. Beratung ist das A und O, gerade wenn es um die Gesundheit und deren Absicherung geht. Das gilt im Übrigen auch für gesetzlich Versicherte: In eine andere Kasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln, bringt oft nur einen kurzfristigen Effekt.

Finanztest-Tipps zu steigenden Beiträgen in der privaten Krankenversicherung

Januar 21st, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Finanzen, PKV

Dass die private Krankenversicherung in diesem Jahr für viele Kunden teurer wird, hatte sich schon lange abgezeichnet. Auch wir hatten darüber berichtet. Jetzt ist es Realität. Spätestens mit Blick auf die jüngste Abrechnung dürften viele Privatversicherte einen Schreck bekommen. Laut Finanztest sind seit dem Jahreswechsel die Beiträge für die PKV um monatlich 80 und mehr Euro gestiegen. Doch wie reagiert man am besten auf die Teuerung? Finanztest rät: Ruhe bewahren.

Zwar mag man sich angesichts der weitaus höheren Rechnung genötigt fühlen, gleich das Kündigungsschreiben aufzusetzen. Die Experten halten das allerdings für die schlechteste Lösung. Zum einen, weil der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse in der Regel versperrt bleibt. Zum anderen wird durch einen Wechsel zu einer anderen PKV die Altersrückstellung unnötig angegriffen und geschmälert. Von dem, was in jungen Jahren für höhere Ausgaben im Alter investiert wurde, bleibt dann nicht viel über oder es geht sogar ganz den Bach runter und muss mühsam wieder aufgebaut werden.

Statt sofort mit einem PKV-Vergleich nach einem neuen Anbieter zu suchen, empfiehlt Finanztest, sich mit dem aktuellen Versicherer in Verbindung zu setzen. Es muss ja nicht die Kündigung sein, auch ein Tarifwechsel kann die monatliche Belastung senken. An möglichen Tarifen und Optionen sollte es nicht mangeln, angefangen bei Kompakttarifen bis hin zum Bausteinsystem. Abhängig davon, wie umfassend der Krankenversicherungsschutz aufgebaut sein soll und welche Tarifbausteine gewählt oder von der Liste gestrichen werden, ließen sich weit über 100 Euro im Monat sparen – und die Altersrückstellung bleibt bestehen. Vorsichtig sollte man bei sogenannten Billigtarifen sein. Sie bieten aus Sicht der Tester eine zu magere Leistung.

Kinderwunsch in gesetzl. Krankenkasse und privater Krankenversicherung

Januar 19th, 2010 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenkasse, Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

Im Jahr 2004 erging der Beschluss, dass für die künstliche Erfüllung des Kinderwunsches die Krankenkassen nur noch zur Zahlung verpflichtet werden können, wenn die Patientin noch nicht 40 geworden ist, da ein positiver Verlauf der Schwangerschaft in dem Alter nicht mehr so wahrscheinlich ist. Somit lehnte die Krankenkasse die Kostenübernahme einer Frau (nennen wir sie in dem Bericht „Frau T.“) ab, die mit 40 schwanger werden wollte. Die Kasse berief sich dabei auf den § 27a Absatz 3 SGB V. Frau T. vertrat die Auffassung, dass die Regierung ihre gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu sehr ausgereizt habe und Frauen über 40 gemäß einer Studie sehr wohl eine über 15 prozentige Chance haben, Kinder zu kriegen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einer ähnlichen Klage statt (in der die 15% Hürde angewandt wurde), wobei es sich bei der Beklagten um eine private Krankenversicherung handelt. Aufgrund dieses Umstandes wurde der Grundsatz der Gleichberechtigung nicht erfüllt. Daher zog Frau T. vor Gericht. Die Klage wurde letztendlich vom Bundessozialgericht zurückgewiesen. Auch der Einwand, dass, gemäß des gerade eben erwähnten Urteils des Bundesgerichtshofes, die privaten Krankenversicherungen zur Kostenübernahme verpflichtet sind, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft bei über 15 % liegt, änderte nichts an der Entscheidung des Gerichts. Das Urteil wurde am 03.03.09 ausgesprochen (Az.: B 1 KR 12/08 R).

Dass privatversicherte Personen (in dem Fall verheiratete Frauen zwischen dreißig und fünfzig Jahren) einen besseren medizinischen Standard gegenüber gesetzlich Versicherten genießen könnten, stellt keine prinzipielle Zuwiderhandlung gegen das Grundgesetz, insbesondere dem Grundsatz der Gleichberechtigung dar. Zumal es sich um unterschiedliche Gesundheitssysteme handelt, aber beide Vor-und Nachteile vorzuweisen haben. Der von der Krankenkasse zitierte (hier im Text unterstrichene) Paragraph regelt die Wichtigkeit verschiedener medizinische Eingriffe, Maßnahmen, sonstiges. Und bei einer künstlichen Befruchtung handelt es sich nicht um einen Eingriff von gleicher Wichtigkeit, wie zum Beispiel der Heilung einer schweren Erkrankung. Müsste ein Patient für eine Behandlung selber aufkommen und ist das Leben ohne diese Behandlung unstrittig in Gefahr, so ist diese Krankheit im Sinne des Paragraphen (SGB V) schwerwiegend und eine Verweigerung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen kommt in so einem Fall nicht vor.

Zudem betonten die Richter, dass es nicht die Obliegenheit des Gesetzgebers ist, in ihren Beschlüssen auf jede Person einzeln Rücksicht zu nehmen.