Das Arzneimittelsparpaket für die PKV bleibt erst einmal Zukunftsmusik

September 1st, 2010 by Andre | No Comments | Filed in GKV, PKV, Pflege + Versicherung

Einen glatten Durchmarsch, bei dem sämtliche Wünsche in Erfüllung gehen, wird es für die privaten Krankenversicherungen nicht geben. Im Rahmen der Euroforum-Konferenz mit dem Thema „PKV im Aufbruch“ verpasste der Staatsekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Daniel Bahr, zumindest einigen der Hoffnungen einen herben Dämpfer. Insbesondere das Arzneimittelsparpaket, das für die gesetzlichen Krankenkassen auf den Weg gebracht wurde, dürfte für die privaten Versicherer vorerst Wunschdenken bleiben.

Ganz so „trivial“, wie es sich einige vorstellten, ließe sich die Forderung nach einer Begrenzung der Arzneimittelkosten bei den PKV nicht umsetzen. Mit dem Ansinnen, gleiche Bedingungen für gesetzliche Kassen und private Krankenversicherung zu schaffen, betrete man schließlich absolutes Neuland. Zudem sei es nicht im Sinn der Bundesregierung, die Preise für Arzneimittel staatlich festzulegen. Die bisher für die GKV getroffenen Maßnahmen für die PKV zu adaptieren, sei daher nicht ganz so einfach. Zumindest einen Strohhalm hielt Daniel Bahr noch bereit: „Ich will aber die Hoffnungen nicht zerstören. Man muss sehen, wie ein Interessenausgleich möglich ist.“

Klarere Worte fand der Staatsekretär zu den Zusatztarifen. Noch gebe es keine Fortschritte, die Tarife von GKV und PKV klar abzugrenzen, so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen sei. Kritik äußerte Daniel Bahr dabei vor allem an der unterschiedlichen Vorgehensweise der Länderbehörden bei der Genehmigung der Wahltarife. Sie gehörten eigentlich zum Kerngeschäft der privaten Krankenversicherungen. Diesbezüglich gebe es noch viel Diskussionsbedarf. Das beweise auch das vorzeitige Aus für einen der Wahltarife der Techniker Krankenkasse (wir berichteten). Erste Ergebnisse erhofft sich Bahr vom parlamentarischen Beratungsverfahren und der öffentlichen Anhörung im Oktober.

Weitere Themen, die der Staatsekretär ansprach, waren die geplante zusätzliche und obligatorische Pflegeversicherung sowie die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte – GOÄ und GOZ. Die Pflegeversicherung werde im Herbst von einer interministeriellen Arbeitsgruppe in Angriff genommen. Details, auch zu den Beiträgen, gebe es noch keine. Ähnlich verhält es sich bei der Novelle der Gebührenordnungen. Auch hier sei in diesem Jahr noch nicht mit einem Ergebnis zu rechnen.

Private Krankenversicherung und die Dt. Rentenversicherung

September 1st, 2010 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenversicherung, Vorsorge

Man lernt nie aus, habe eine Mail mit folgendem Inhalt bekommen:

ich bin seit 8 Wochen krankgeschrieben und werde demnächst mein erstes Krankentagegeld meiner PKV ausgezahlt bekommen. Wenn ich das richtig verstehe, dann ist dieses Krankentagegeld sozialversicherungspflichtig. Wie läuft dies denn organisatorisch ab? Wer muss die Beiträge abführen (mein Arbeitgeber, die PKV, oder ich)?

Zuerst dachte ich, naja, das ist so eine Allerweltsfrage. Üblicherweise kann ich Fragen per Mail nicht mehr beantworten, weil mir dazu die Zeit fehlt. Nun diese Frage hat es in sich, deshalb habe ich aus dieser Frage einen ganzen Artikel gemacht.

Zunächst der einfache Teil, in der gesetzlichen Krankenkasse wird der Versicherte beitragsfrei krankenversichert und die GKV zahlt die Beiträge zur Rentenversicherung. Nach 18 Monaten ab Beginn der Krankheit wird der Versicherte ausgesteuert und muss entweder die Erwerbsminderungsrente oder ALG 2 beantragen.

In der privaten Krankenversicherung ist das nicht so einfach. Zunächst muss der PKV Versicherte die Beitrag zur PKV in voller Höhe selbst finanzieren. Doch wie schaut das mit den Beiträgen zur Rentenversicherung aus?

Die PKV meldet der Dt. Rentenversicherung i.d.R. nichts, das muss der PKV versicherte Angestellte selbst tun. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Der Versicherte stellt einen Antrag auf die Pflichtversicherung in der Dt. Rentenversicherung wegen Krankheit. Dazu hier ein Merkblatt der Dt. Rentenversicherung. Es ist zur Zeit folgendes Formular zu verwenden.
  2. Der Versicherte meldet die Krankheitszeiten ab dem Bezug des Krankentagegeldes als Anrechnungszeiten wegen Krankheit. Dies hat natürlich den Nachteil, dass der Versicherungsschutz wegen Erwerbsminderungsrente von der Dt. Rentenversicherung nach 24 Monate wegfällt. Der Grund ist, dass der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben muss. Das bedeutet, dass der PKV Versicherte nur dann Anspruch auf BU-oder Erwerbsminderungsrente von der Dt. Rentenversicherung hat, wenn die Ursache vom Gutachter innerhalb der 24 Monate ab Krankheitsbeginn datiert werden kann. Ist dies nicht der Fall, weil es sich z.B. um mehrere hintereinander folgende Krankheitsereignisse handelt, besteht nach Ablauf des 24 Monats kein Anspruch mehr auf die BU-oder Erwerbsminderungsrente von der Dt. Rentenversicherung.

Ich denke, dass diese Besonderheit dringend in jedes Beratungsgespräch und damit auch in jedes Beratungsprotokoll gehört.

Das GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG – oder der Wegfall der 3 Jahresregelung

August 31st, 2010 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenversicherung

Es wurde ja in jüngster Zeit schon einiges über dieses Thema geschrieben. Ich bin da immer etwas vorsichtig, doch nun fange ich an wirklich daran zu glauben, dass die Regierung ernst macht mit den Wahlaussagen. Heute bekam ich den Referentenentwurf für das GKV-FinG zu lesen. Da steht folgendes geschrieben:

2. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat“ gestrichen.

Damit der Zusammenhang hergestellt wird, hier der bisherige Text:

§ 6 Versicherungsfreiheit

(1) Versicherungsfrei sind

  1. Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt.

Die nächste wichtige Änderung ist der Satz (4)
(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.
Dieser Satz wird komplett geändert

b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht
mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.“

Damit wäre die 3 Jahresregelung aus der Schmidtschen Ära beendet. Die Frage ist nur, muss der Bundesrat zustimmen oder nicht. Falls der Bundesrat zustimmen muss, was passiert dann? Diese Frage habe ich per Mail einer fachkundigen Mitarbeiterin beim BMG gestellt. Wenn ich die Antwort habe werde ich diese mitteilen, ich bin höchst gespannt.

Unabhängige Patientenberatung in der Krankenversicherung

August 27th, 2010 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenversicherung

Oder wie kann ich am besten das Geld der Anderen zum Fenster rauswerfen.

Ich kann mich noch deutlich an die Zeit erinnern, als Frau Schmidt (SPD) das Sagen im Bundesgesundheitsministerium hatte. (ja, nicht alles was Frau Schmidt angeleiert hatte war von übel). Einer der meiner Ansicht nach sehr konstruktiven Vorschläge war, dass der Hausarzt der Lotse für den gesetzlich Versicherten sein sollte. Dieser sollte eine intensivere Beratung des Patienten übernehmen und bei Bedarf zu den entsprechenden Fachärzten schicken. Dafür wurden von den Kassen extra Hausarzttarife abgeschlossen. Die Krux war nur, dass der Gesetzgeber den Kassen per Gesetz aufgegeben hatte, diese Hausarzttarife ab einem bestimmten Datum unter Dach und Fach zu haben. Dies kam den Hausarztverbänden sehr zu Pass, konnten sie doch unter Hinweis auf diese gesetzliche Pflicht mit den Kassen sehr günstige Vertragsabschlüsse vereinbaren. Diese sollen nun wieder den Realitäten angepasst werden, was zu Heulen und Zähneknirschen bei den Hausarztverbänden führt. Diese Auseinandersetzung wurde ja schon hinlänglich in der Presse durchgenudelt.

Der Hausarzt bekommt als Lotse mehr Geld, weil er die Patientenberatung mit übernehmen soll, das macht ja durchaus Sinn. Weil der Hausarzt dann mehr Zeit hat sich um den einzelnen Patienten zu kümmern (was an sich schon ein Vorteil ist) und dieser Arzt, der den Patienten mit all seinen Macken am besten kennt, die notwendige Behandlung führt. Das spart Geld, weil unnötige – und Doppelbehandlungen – vermieden werden. Nach meiner Ansicht ein sehr effektives System im Rahmen der Sachleistung der GKV

Nun zum eigentlichen Thema. Es soll zu dieser Hausarztversorgung noch eine unabhängige Patientenberatung als Regelversorgung eingeführt werden. Nach einer aktuellen Gesetzesinitiative sollen ab 2011 alle Menschen in Deutschland Zugang zu dieser unabhängigen Patientenberatung haben. Diese Möglichkeit gab es schon im Rahmen einiger Modellprojekte. Es soll mit dem Gesetz ein möglichst nahtloser Übergang und Finanzierungsanschluss nach dem Ende dieser Modellprojekte gewährleistet werden. Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes Herr Gernot Kiefer meinte zu diesem Angebot: “Viele Ratsuchende haben trotz vielfältiger Informations- und Beratungsangebote Schwierigkeiten, die richtige Anlaufstelle für ihr spezielles Problem zu finden. Hier kann die unabhängige Patientenberatung für Versicherte und Patienten sinnvolle Hilfe bieten”

Für dieses neue Angebot wurde vom GKV-Spitzenverband eine europaweite Ausschreibung gestartet. Die Zielsetzung in der Ausschreibung sei, dass die unabhängige Patientenberatung sich durch eine hohe Beratungsqualität, Neutralität sowie fachliche Unabhängigkeit auszeichnen und vernetzt in der bestehenden Beratungslandschaft eine verlässliche Lotsenfunktion übernehmen soll.

Sollte diese Lotsenfunktion nicht durch die Hausärzte erfolgen, welche die Patienten kennen? Für diesen Unsinn will die GKV 5,2 Millionen Euro pro Jahr aus Beitragsmitteln zur Verfügung stellen. Ich denke wenn diese Mittel in die Hausarztversorgung fließen würden, wäre das Geld besser angelegt.

Finanzielle Unterstützung kündigt auch die Private Krankenversicherung (PKV) an. In der PKV könnte ich möglicherweise noch einen Sinn einer solchen unabhängigen Beratung sehen. Zum Beispiel, wenn es mehrere Behandlungsmöglichkeiten gibt und der PKV Patient sich letztendlich eine unabhängige Meinung über die entsprechenden Erfolgswahrscheinlichkeiten der Behandlungen einholen will.

Kritik an einseitiger Gesundheitsreform

August 25th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Gesundheitsreform

Die Gesundheitsreform wird ein heißer Tanz. Die PKV-freundlichen Pläne von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FPD) stoßen verständlicherweise nicht überall auf Gegenlieben. Einerseits die Drei-Jahres-Frist für den Wechsel in die private Krankenversicherung fallen zu lassen und andererseits den gesetzlichen Krankenkassen einen Großteil der Wahltarife zu nehmen, birgt nun einmal Zündstoff. Kritiker sprechen von einer „einseitigen“ Reform.

Verwunderlich ist jedoch, dass vonseiten der gesetzlichen Krankenkassen bislang nur wenig Gegenwehr zu spüren ist. Lediglich Birgit Fischer, Chefin der Barmer GEK hat in einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ offen Stellung genommen. Sie warnt davor, die Gestaltungsspielräume der Kassen noch weiter zu beschränken, und spricht damit vor allem das Thema Wahltarife an. Es gehe „nicht darum, wer die Angebote, sondern wer die besten Angebote macht“. Der Bundesregierung wirft die Barmer GEK-Chefin vor, „ein Hilfsprogramm für die PKV aufzulegen“. Wilfried Jacobs von AOK Rheinland-Hamburg spricht von einer „Klientelpolitik par excellence“.

Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kann sich mit den Plänen zur Gesundheitsreform nicht anfreunden. Die privaten Anbieter würden auf Kosten der gesetzlichen Versicherungen bevorteilt. Das führe auf Dauer zu einer „Entsolidarisierung des Gesundheitssystems“. Die Befürchtung, dass bei einer Lockerung der Zugangsvoraussetzungen – in dem Fall durch das Ende der Drei-Jahres-Frist – mehr junge und gesunde Versicherte Richtung private Krankenversicherung abwandern, ist nicht neu. Sie war der Grund dafür, überhaupt die Wartezeit von ein auf drei Jahre zu verlängern. Ob dieser Schritt zurück nun Fortschritt oder Rückschritt ist, liegt im Auge des Betrachters.

Die Argumente beim Thema GKV-Wahlversicherungen sind ähnlich breit gestreut. Laut Philipp Rösler sollen die Tarife nicht gänzlich abgeschafft werden. Ihm gehe es darum, die Aufgaben der beiden Systeme klarer zu definieren. Dass es im Sinne der Versicherten, wie von Birgit Fischer betont, auf das „beste Angebot“ ankommen sollte, ist nachvollziehbar. Allerdings: Einige Angebote der gesetzlichen Kassen, ob nun zur Chefarzt-Behandlung oder dem Einbettzimmer, sind mit sehr heißer Nadel gestrickt. Das Aus des „TK-Privat-Praxis“ der Techniker Krankenkasse ist ein Paradebeispiel dafür, dass es für die gesetzlichen Kassen auf Dauer sehr schwer sein wird, risikogerecht zu kalkulieren.

PKV-freundliche Gesundheitsreform

August 18th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in GKV, Gesundheitsreform, News, PKV, Politik

Aktuellen Medienberichten zufolge nimmt die Gesundheitsreform langsam Gestalt an. Aus Sicht der privaten Krankenversicherer dürfte die Entscheidung, die Drei-Jahres-Frist für den Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung bereits 2011 zu kippen, einer der wichtigsten Schritte sein. Bislang musste die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten werden, damit ein Wechsel überhaupt in Frage kam. Die neuen Pläne sehen vor, dass Arbeiter und Angestellte bereits bei einmaligem Erreichen dieser Einkommensgrenze in eine private Krankenversicherung wechseln dürfen.

Damit macht die Regierung den Weg im wahrsten Sinne des Wortes frei. Experten rechnen damit, dass viele gesetzlich Krankenversicherte die Option nutzen und die Vorteile der PKV für sich in Anspruch nehmen werden, angefangen bei den günstigen Tarifen bis hin zu den umfangreichen Leistungspaketen. Für die GKV ergibt sich daraus gleich eine Reihe von Problemen: Sie stehen jetzt schon auf finanziell wackligen Beinen. Wenn dann auch noch die gesunden, jungen und gut verdienenden Kunden abwandern, sehen die Krankenkassen einer eher düsteren Zukunft entgegen. Für die Versicherten heißt das in letzter Konsequenz: Sie werden über höhere Zusatzbeiträge vermutlich mehr bezahlen müssen. Abschätzen lassen sich die Folgen jetzt noch nicht.

Hinzu kommt, dass die Gesundheitsreform den gesetzlichen Kassen gleich mehrere Tarifoptionen aus der Hand nimmt. Zusatzangebote der GKV, mit denen eine Chefarztbehandlung oder das Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus möglich sind, sollen ebenso wie Auslandspolicen künftig nur noch von den privaten Krankenversicherungen angeboten werden dürfen. Den Kassen bleiben Tarife für besondere medizinische Zusatzleistungen, die Kostenerstattung und Selbstbehalte. Dadurch sinken die Einnahmen der GKV und erhalten die PKV einen noch stärkeren Zulauf bei den Krankenzusatzversicherungen.

Doch auch die gesetzlichen Krankenkassen sollen nicht ganz leer ausgehen. Versicherte, die Zusatzbeiträge nicht zahlen, werden demnächst mit eine Strafe von mindestens 30 Euro rechnen müssen. Ausgeweitet und verbessert werden soll darüber hinaus das Modell der Kostenerstattung. Die Patienten zahlen dabei – wie bei der PKV – die Arztrechnung aus eigener Tasche und reichen sie später bei der Versicherung ein. Aufgrund von Gebühren war die Option bislang eher uninteressant. Das soll sich durch neue Konditionen ändern.

Techniker Krankenkasse gibt Wahltarif aus Kostengründen auf

August 12th, 2010 by Andre | 2 Comments | Filed in GKV, Krankenversicherung, PKV, Zusatzversicherung

Nicht alle Leistungen, die eine private Krankenversicherung bietet, lassen sich problemlos über einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenkassen realisieren. Ansätze dazu gibt es reichlich. Dass sie auch scheitern können, beweist die Techniker Krankenkasse. Im September 2007 führte sie den Wahltarif „TK Privat“ ein, mit dem Mitglieder ambulant wie Privatpatienten behandelt wurden. Jetzt ist Schluss damit. 7.000 Kunden müssen sich zum Ende des Jahres nach einer Alternative umschauen oder wieder an den Status des Kassenpatienten gewöhnen. Grund sind die Kosten, die der TK über den Kopf gewachsen sind.

Die Freude von einst, „wir leisten bis zum 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte“, ist inzwischen Ernüchterung gewichen und wandelt sich bei den betroffenen Kunden in Ärger. Sie haben sich davon überzeugen lassen, dank des Wahltarifs schneller einen Termin beim Haus- oder Facharzt zu erhalten und nicht ganz so lange im Wartezimmer sitzen zu müssen. Dafür mussten sie tief in die Tasche greifen, zusätzlich zu den regulären Beiträgen für die Krankenversicherung. Ein Ehepaar zahlte 3.000 Euro im Jahr und hat das Angebot nicht einmal rege genutzt. Dafür waren andere umso eifriger und ließen die Kosten explodieren.

Der einzige Ausweg für die Techniker Krankenkasse wären Prämienanpassungen gewesen, da sich der Tarif selbst tragen muss. Doch das wollte die TK laut Aussagen eines Pressesprechers nicht. Für den Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) kommt diese Entwicklung nicht überraschend. „Da anders als in der privaten Krankenversicherung nicht risikogerecht kalkuliert wird, sind die Kassenwahltarife strukturell unterfinanziert“, heißt es. Der Sozialausgleich funktioniere in diesen kleinen Gruppen nicht, weil wenige Schwerkranke die Kosten zu sehr in die Höhe treiben.

Kunden, die von der Kündigung betroffen sind, haben die Möglichkeit, die Kostenerstattung zu wählen, die allerdings recht teuer ist, weil im Schnitt nur 40 Prozent der Privatrechnung des Arztes erstattet werden. Das soll sich laut Bundesgesundheitsministerium künftig ändern. Vorerst ist dieser Tarif aber noch uninteressant und wird nur von einem Prozent genutzt. Bleibt eine private Krankenzusatzversicherung, bei der die Gesundheitsprüfung obligatorisch ist. Wer Vorerkrankungen hat, chronisch krank ist oder ein Risiko wie Bluthochdruck mitbringt, muss daher mit Zuschlägen oder einer Ablehnung rechnen. Dafür ist der Vertrag, wenn er zustande kommt, in der Regel unkündbar.

Gesetzliche Kassen sollen Prinzipien der PKV adaptieren

August 4th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in GKV, Gesundheitsreform, PKV

Das Gesundheitswesen befindet sich im Umbruch. Die Beitragsanpassung in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent ab dem kommenden Jahr scheint nur ein erster Schritt zu sein. Angestrebt werden vor allem kassenindividuelle Beiträge und Angebote, die sich – man höre und staune – an den Tarifmodellen der privaten Krankenversicherung (PKV) orientieren. Ins Gespräch gebracht wurden jetzt vom parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Daniel Bahr (FDP), unter anderem Selbstbeteiligungen und die Kostenerstattung, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Hinter diesen Ideen steht der Wunsch nach mehr Wettbewerb, der für die privaten Krankenversicherungen seit jeher zum Geschäft gehört und sich für Kunden bzw. Interessenten durchaus positiv bemerkbar macht. Diese Prinzipien für die gesetzlichen Kassen zu adaptieren, wird bereits im Herbst in Angriff genommen. Dann soll, so Bahr in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ der Gesetzentwurf vorliegen. Teilweise sind die Ideen bereits mit den sogenannten Wahltarifen umgesetzt worden, die in verschiedenen Varianten angeboten werden vom Tarif mit Selbstbehalt bis hin zum Beitragsrückerstattungstarif.

Interessant sind diese Modelle vor allem für Mitglieder, die nur selten zum Arzt müssen oder lediglich die Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen, die sich nicht auf eine Rückerstattung auswirken. Und selbst wenn eine Behandlung ansteht, zahlen die Kunden mit Wahltarif nicht mehr, sondern erhalten im betreffenden Jahr schlicht keine Prämie. Allerdings haben sie kein Sonderkündigungsrecht, sondern sind drei Jahre an die Krankenkasse gebunden. Wer damit leben kann, sollte sich unverbindlich informieren, welche Optionen bestehen. Dass die Tarife nicht für jeden in Frage kommen, ist ein offenes Geheimnis. Auch die gesetzlichen Krankenkassen selektieren ähnlich den privaten Krankenversicherungen und buhlen hauptsächlich um junge, gesunde Kunden.

Ob sich das System der GKV etwas mehr an das der PKV annähert, indem die Tarife einen Hauch individueller werden und mehr Wahlfreiheit lassen, wird sich zeigen müssen. Kunden der privaten Krankenversicherungen haben es bislang und werden es wohl auch künftig leichter haben bei der Rückerstattung der Beiträge, die prozentual oder gestaffelt erfolgt. Wenn sie die Rechnung vom Arzt selbst bezahlen und der PKV dadurch keine Kosten verursachen, gibt es Geld zurück. Gerade bei kleineren Beträgen verschafft dieses System deutlich mehr Flexibilität.

Gesundheitsfragen in den Anträgen der privaten Krankenversicherungen

Juli 31st, 2010 by Manfred | No Comments | Filed in Gesundheit, Private Krankenversicherung

Ein Kommentar von Philipp Mättig hat mich zu diesem Artikel angeregt. Er schrieb: „Dann gilt tatsächlich nur der 3 Jahreszeitraum, alles was vor 3 Jahren beraten behandelt oder untersucht wurde muss nicht angegeben werden.“ Ich hoffe, Sie kommunizieren Ihrem Kunden das nicht so ? Das gilt nur wenn die Beschwerden vor Eintritt des Zeitraums allumfänglich verschwunden waren.

Das kommuniziere ich genau so, wenn im Antrag die Frage nach Behandlungen bei Ärzten oder anderen Heilbehandlern in den letzten 3 Jahren gestellt ist, dann müssen zu dieser Frage auch nur die letzten 3 Jahren angegeben werden. Wurde der Antrag z.B. am 01.07.2010 gestellt, dann müssen alle Behandlungen zwischen 01.07.2007 und 01.07.2010 genau aufgeschrieben werden. In der Praxis vereinfache ich das, wenn der Mandant in dieser Zeit z.B. 3-mal beim Arzt wegen Erkältung war, dann schreibe ich das so rein 3 mal bei Arzt wegen Erkältung zuletzt am 31.01.2009. Ich gebe da nicht jedes Datum an. Wichtig ist mir in diesem Falle das Datum der letzten Behandlung, dieses Vorgehen akzeptieren die Gesellschaften.

Was Sie meinen ist eine andere Frage z.B.: „ Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten.“ Wenn eine Krankheit vor 5 Jahren zuletzt behandelt wurde, aber heute noch besteht, z.B. ein Bandscheibenvorfall der operiert wurde, dann muss diese bestehende Erkrankung (die Bandscheibe ist halt nach der Op. unwiderruflich weg) natürlich in dieser Frage angegeben werden, das ist klar. Aber nicht in der Frage nach Behandlungen bei Ärzten. In diesem Zusammenhang ist es auch mal interessant, über die unterschiedlichen Gesundheitsfragen in den Anträgen der Gesellschaften zu sprechen. Da gibt es erhebliche Unterschiede, welche ich an dem k.o. Thema in der privaten Krankenversicherung, der ambulanten Psychotherapie, erläutern möchte.

Es gibt Gesellschaften die fragen nach den letzten 3 Jahren, andere nach den letzten 5 Jahren, die meisten nach den letzten 10 Jahren, ob eine ambulante Psychotherapie durchgeführt wurde. Wobei es natürlich wichtig ist, dass die Ursache für die notwendige Behandlung durch die Psychotherapie behoben wurde, sonst muss diese noch bestehende Erkrankung natürlich in der Frage nach bestehende Krankheiten, angegeben werden.

So können auch die Gesundheitsfragen im Antrag die Auswahl der Gesellschaft beeinflussen. Wobei zu bemerken ist, dass die Gesundheitsfragen sich auch ändern können, je nach Annahmepolitik der Gesellschaft.

Was ich für nicht akzeptabel halte ist eine Gesundheitsfrage ohne zeitliche Begrenzung, so nach dem Motto: „ Bestehen oder bestanden Krankheiten“. Um eine solche Frage richtig zu beantworten müsste man meiner Ansicht nach die Akte aus der Geburtsklinik, sowie von jedem Arzt und Krankenhaus kopieren und als Anlage dem Antrag beifügen.

Um auch die Eingangsfrage nochmals einzugehen, der zitierte Absatz war nur als Beispiel gedacht um abzugrenzen was angegeben werden muss und was nicht. Dass ein Antrag mehr als eine Gesundheitsfrage enthält ist ja allg. bekannt. Natürlich muss man alle anderen Fragen richtig beantworten.

Kündigung durch die PKV

Juli 27th, 2010 by Manfred | 4 Comments | Filed in PKV, Private Krankenversicherung

Abgrenzung zwischen der Verletzung der Obliegenheiten und der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

Eine Kündigung wegen der Verletzung der Obliegenheiten kann nach MBKK §10 nur wegen MBKK §9 Nr. 5 und 6 erfolgen.

Nr.5 bezieht sich auf die nicht gemeldete GKV Versicherungspflicht. Damit erfüllt ja die GKV die Pflicht zur Versicherung und die PKV kann den Vertrag bedenkenlos kündigen, weil der Kunde ja GKV versicherungspflichtig ist. Auf Grund der geltenden 3 Jahresregelung ist eine Rückkehr in die PKV sowieso vorerst nicht möglich.

Nr. 6 bezieht sich nur auf das Thema Krankenhaustagegeld und dieses berührt das Thema Pflicht zur Versicherung nicht.

Kündigung wegen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

Wenn die Gesundheitsfragen nicht ordnungsgemäß beantwortet werden, hat das nichts mit Obliegenheitsverletzung sondern mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu tun. Das ist eine ganz andere Qualität. Hier kommt es darauf an, in welcher Art (fahrlässig, grobfahrlässig oder vorsätzlich) diese verletzt wurde. Wenn die nicht angegebene Erkrankung auf Grund der Annahmerichtlinien bei der PKV nicht versicherbar war, dann kann die PKV bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Vertrag zurücktreten. Ist die Anzeigepflicht weder grobfahrlässig noch vorsätzlich verletzt worden, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Dies ist alles im Versicherungsvertragsgesetz unter §19 geregelt.

Wird seitens der privaten Krankenversicherung eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung geltend gemacht, dann ist noch zu klären, wie der Vertrag zustande gekommen ist. Es ist die Frage zu klären, ob der Vermittler von der Erkrankung gewusst hatte. War dies der Fall, dann spielt die Art des Vermittlers eine entscheidende Rolle. War der Vermittler für eine Gesellschaft als Ausschließlichkeitsvertreter oder Mehrfachagent tätig, dann gilt das Wissen des Vermittlers als der Gesellschaft bekannt. Umso mehr, wenn der Vermittler auch die Gesundheitsfragen im Antrag ausgefüllt hat, was in solchen Fällen oft üblich ist. Der Vermittler muss beweisen, von der Erkrankung nichts gewusst zu haben. Da gab es erst vor Kurzem ein entsprechendes Urteil, wenn ich Zeit habe, werde ich darüber einen weiteren Artikel schreiben. Wurde ein Versicherungsmakler mit der Vermittlung beauftragt, dann ist möglicherweise der Makler in der Haftung. Diese Fragen zu klären wäre sicher eine Freude für einen versicherten Fachanwalt.

Grundsätzlich müssen die Gesundheitsfragen im Antrag eindeutig und klar formuliert sein. Auf alles was nicht gefragt wird, muss der Antragsteller auch nicht antworten. Ist eine Frage zeitlich begrenzt. z. B. wurde sie in den letzten 3 Jahren von Ärzten oder anderen Heilbehandlern untersucht beraten oder behandelt. Dann gilt tatsächlich nur der 3 Jahreszeitraum, alles was vor 3 Jahren beraten behandelt oder untersucht wurde muss nicht angegeben werden.